Die Gaspreisbremse soll nach einem Entwurf des Bundeskanzleramts einen Monat früher in Kraft treten. Auch zur Strompreisbremse und zum 49-Euro-Ticket macht der Bund Vorschläge.
Bundeskanzler Olaf Scholz trifft sich am Mittwoch mit den 16 Regierungschefs der Länder in Berlin. Unter anderem soll es dabei um Entlastungen wegen der hohen Energiepreise gehen.
Die Bundesregierung will die Gaspreisbremse zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bereits ab dem 1. Februar in Kraft setzen. Dies geht aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervor, der dem ZDF vorliegt. Die zuständige Expertenkommission hatte eine Einführung zum 1. März vorgeschlagen. Auch zur Strompreisbremse und dem 49-Euro-Ticket sind in dem Entwurf Vorschläge enthalten. Ein Überblick:
Gaspreisbremse
Ab März 2023 greife die Gaspreisbremse laut dem Beschlussvorschlag für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und es werde "darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt".
Dem Vorschlag der Expertenkommission folgend erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher demnach eine "regelmäßige monatliche Entlastung", die sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemesse, heißt es in der Vorlage. "Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde."
Der Gaspreis wird demnach für diesen Verbrauch auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bei Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. "Wenn Bürgerinnen und Bürger weniger Gas beziehungsweise Wärme verbrauchen, können sie ihre Gasrechnung über die Entlastung durch die Gaspreisbremse hinaus weiter reduzieren", beschreibt das Kanzleramt die Gaspreisbremse.
Die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse müsse "nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt", heißt es in der Vorlage weiter.
Der Bundeskanzler tagt mit den Regierungschefs der Länder. ZDF-Korrespondentin Nicole Diekmann gibt in Berlin ihre Einschätzung zum Bund-Länder-Treffen ab.
Härtefallregelung
Die Bundesregierung stellt 200 Milliarden Euro unter anderem auch zur Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse bereit. Aus den Mitteln soll laut dem Beschlussvorschlag auch eine Härtefallregelung finanziert werden.
"Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt zwölf Milliarden Euro vor." Ein Großteil davon - acht Milliarden - sollen insbesondere für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen.
"Auch wenn sie ebenfalls von der Gas- und Strompreisbremse profitieren, sind sie in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren", heißt es in dem Entwurf.
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Strompreisbremse und Zufallsgewinne
Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase.
Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen. Dadurch soll der Strompreis für Privathaushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies soll für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs gelten.
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49-Euro-Ticket
Der Bund will den Ländern mehr Geld für den Schienenverkehr zahlen. Aus dem Entwurf geht hervor, dass sich Bund und Länder die Kosten beim deutschlandweit gültigen "Deutschlandticket" für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von 49 Euro pro Monat mit je 1,5 Milliarden Euro teilen wollen. Das bundesweite Ticket soll am 1. Januar starten.
"Sollte das Ticket später als zum 1. Januar 2023 eingeführt werden, reduziert sich der Verlustausgleich für 2023 anteilig", heißt es dazu. Darüber hinaus stellt der Bund schon ab dem Jahr 2022 zusätzliches Geld für den regionalen Schienenverkehr in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. "Die Regionalisierungsmittel werden jährlich um drei Prozent erhöht (bisher 1,8 Prozent)", heißt es weiter.
Das 49-Euro-Ticket soll kommen. Allerdings trifft die Vereinbarung auf strukturelle Probleme im Nahverkehr. Offen ist die Frage, wie der Ausbau der Infrastruktur finanziert wird.