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Energiepreispauschale : Einmalzahlung für Studierende: Antrag ab März

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Das lange Warten hat ein Ende: Studierende können ab Mitte März die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. Unklar bleibt weiterhin, wann das Geld ausgezahlt wird.

Baden-Württemberg, Heidelberg: Studenten sitzen in einem Hörsaal. Archivbild
Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sollen 200 Euro als Einmalzahlung erhalten.(Archivbild)
Quelle: dpa

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Alle Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt, teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt am Dienstag mit.

Das Bundesland hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll. Zuvor wollen einige Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen ist, ist noch unklar.

Bundesländer können Starttermin individuell festlegen

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hatte zuvor angemerkt, dass die Länder nun in der Verantwortung seien, die Energiepreispauschale umzusetzen.

Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen.
Bettina Stark-Watzinger, Bundesbildungsministerin

Dem Bundesbildungsministerium zufolge könnte die Plattform bereits im Februar an den Start gehen. Letztendlich müssten die Länder entscheiden, ob sie warteten bis alle 16 Bundesländer gemeinsam startklar wären oder sie individuell die Antragstellung zuließen.

Kritik an der Durchführung der Einmalzahlung

Gegenwind kam aus Bayern - die Länder würden jede Hürde nehmen, die der Bund in den Weg stelle, sagte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) der Deutschen Presse-Agentur.

Dass es überhaupt schon eine Auszahlungsplattform gibt, ist nur dem Land Sachsen-Anhalt und dem Zusammenwirken der Länder zu verdanken.
Markus Blume, Wissenschaftsminister

"Die Nachhilfe, die der Bund hier in den letzten Monaten gebraucht hat, war gewaltig", so Blume weiter.

So kann die Einmalzahlung beantragt werden

Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Mit dem Start des Verfahrens sollen sie von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erhalten. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.

Bereits im September hatte die Ampel-Koalition die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Mitte Dezember wurde schließlich ein Gesetz beschlossen.

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