Diese Hilfen kommen: Wie man vom Entlastungspaket profitiert

    Hilfen ab Mittwoch:Wer wie vom Entlastungspaket profitieren kann

    01.06.2022 | 07:48
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    Weg frei für das nächste Entlastungspaket: Heute kommen 9-Euro-Ticket, Tankrabatt und Zuschläge für ärmere Familien. Wer wie von den Hilfen profitieren kann - ein Überblick.

    ZDF-Reporter Sven Rieken und ZDF-Reporterin Susana Santina schauen, wie sich sinkende Benzinpreise und das 9-Euro-Ticket im Personenverkehr bemerkbar machen. 01.06.2022 | 19:38 min
    Vor knapp zwei Wochen hatte der Bundesrat ein Mammutpaket gebilligt, um die Menschen angesichts der explodierenden Preise zu entlasten. An diesem Mittwoch treten nun die ersten Hilfen in Kraft. Ein Überblick.

    9-Euro-Ticket für ÖPNV:

    In den Sommermonaten Juni, Juli und August wird es ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr geben - und zwar für jeweils neun Euro pro Monat. Das Ticket soll bundesweit für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr gelten. Wer eine Dauerkarte hat, soll die Differenz zum 9-Euro-Ticket erstattet bekommen. Der Bund zahlt den Ländern für die Umsetzung des Tickets 2,5 Milliarden Euro.

    Entlastungen an der Zapfsäule mit Tankrabatt:

    Für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit knapp 30 Cent je Liter, für Diesel sind es 14 Cent je Liter.
    Zusätzliche Unterstützung gibt es ab Juni auch beim Tanken, denn der Tankrabatt ist nun beschlossene Sache.20.05.2022 | 1:44 min

    300 Euro Zuschuss für Energiekosten:

    Erwerbstätige, Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte bekommen einmalig 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten - und zwar ab dem 1. September. Arbeitnehmer erhalten die Pauschale über den Arbeitslohn. Bei den Selbständigen gibt es die Pauschale über eine Kürzung der Einkommenssteuer-Vorauszahlungen.
    Pensionäre, Rentner und Studenten erhalten die Pauschale nicht, was zu massiver Kritik geführt hat.

    Einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro:

    Das Kindergeld wird im Juli einmalig aufgestockt. Der Kinderbonus in Höhe von 100 Euro wird unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt. Damit wird sichergestellt, dass der Bonus bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einnahmen abhängig ist, nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

    Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien:

    Gezielt an Kinder in einkommensschwachen Familien richtet sich der Sofortzuschlag in Höhe von monatlich 20 Euro - ebenfalls ab Juli. Ihn sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, die Anspruch auf Grundsicherung, auf Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben - oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.
    Der Sofortzuschlag gilt als Vorstufe der Kindergrundsicherung, die im kommenden Jahr eingeführt werden soll.

    Zuschläge für Bezieher von Hartz-IV und Arbeitslosengeld:

    Für erwachsene Hartz-IV-Bezieher gibt es ebenfalls im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld I beträgt der Zuschlag 100 Euro.

    Welche Steuererleichterungen kommen:

    • Das Steuerentlastungsgesetz sieht eine Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags bei der Einkommenssteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro vor.
    • Hinzu kommt eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags für Werbungskosten von 1.000 auf 1.200 Euro. Beides gilt rückwirkend zum 1. Januar.
    • Hinzu kommt die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um drei Cent auf 38 Cent.

    Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine:

    Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, bekommen künftig die reguläre Grundsicherung und nicht wie bisher die geringeren Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie werden damit anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt und bekommen mehr Förderung der Jobcenter bei der Arbeitssuche.
    Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben ab heute einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und können damit Grundsicherung erhalten.01.06.2022 | 2:06 min

    Entlastung der Stromkunden durch Wegfall der EEG-Umlage:

    Zum 1. Juli entfällt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung.
    Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.
    Quelle: Jürgen Petzolf, AFP
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