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Energieminister entschlossen : EU: Auffüllen der Gasspeicher zu 80 Prozent

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Die EU-Energieminister haben beschlossen, dass die nationalen Gasspeicher bis zum Winter zu 80 Prozent aufgefüllt werden müssen. Damit solle die Energieversorgung gesichert werden.

Sachsen-Anhalt, Bad Lauchstädt: David Scheller, Standortmeister, arbeitet auf dem Gelände des Untergrund-Gasspeichers der VNG AG.
Der Untergrund-Gasspeichers der VNG AG in Bad Lauchstädt, Sachsen-Anhalt.
Quelle: dpa

Die Energieminister der EU-Länder haben sich auf eine Vorgabe zum Auffüllen der Gasspeicher in der EU zu 80 Prozent bis zum kommenden Winter geeinigt. Damit solle sichergestellt werden, "dass die Gasspeicherkapazitäten in der EU trotz der Störungen auf dem Gasmarkt vor dem Winter aufgefüllt werden", teilten die Mitgliedstaaten in Luxemburg mit. Mitte Mai hatten sich Vertreter der Staaten und des Europaparlaments bereits informell darauf geeinigt.

EU: Nationale Gasspeicher zu 80 Prozent füllen

Laut der Vorgabe sollen die nationalen Gasspeicher in den EU-Ländern zum 1. November vorsorglich zu mindestens 80 Prozent gefüllt sein, in den Folgewintern sind es 90 Prozent. Die EU wolle dieses Jahr "gemeinsam einen Füllstand von 85 Prozent der gesamten unterirdischen Gasspeicherkapazität" in der Europäischen Union erreichen, erklärten die Mitgliedstaaten.

Die EU hatte in den vergangenen Monaten befürchtet, dass Russland den Ländern wegen des Ukraine-Kriegs den Gashahn zudrehen könnte und daher an Vorgaben für Füllstände gearbeitet. Im März hatte die EU-Kommission die Mindestfüllstände vorgeschlagen.

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Kontrolle der deutschen Betreiber vorgesehen

In Deutschland hat der Gesetzgeber die Vorgabe bereits umgesetzt: In der Bundesrepublik müssen die Gasspeicher demnach bereits zum 1. Oktober zu 80 Prozent und zum 1. November zu 90 Prozent befüllt sein.

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Die Vorgabe sieht darüber hinaus eine stärkere Kontrolle der Betreiber von Gasspeichern durch die Vergabe von Lizenzen vor. Sollte ein Betreiber nicht nachweisen können, dass er die Energieversorgung der EU nicht gefährdet, dürften die zuständigen Behörden im äußersten Fall künftig "Personen zur Veräußerung ihrer Anteile oder Rechte" an der Gasspeicheranlage verpflichten und ihnen jegliche Kontrolle darüber entziehen. Konkret kommt dies einer Enteignung gleich.

In der EU sollen die Mindestfüllstände laut der Einigung nur bis Ende 2025 vorgeschrieben werden. Die Europäer hoffen, bis dahin von russischen Gaslieferungen weitgehend unabhängig zu sein.

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