Künstliche Intelligenz: EU-Gesetz tritt in Kraft

    Künstliche Intelligenz:KI-Gesetz der EU tritt in Kraft

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    Unternehmen in der EU müssen ihre KI-Systeme ab dem 2. Februar nach Risikograd bewerten. KI-Programme, die Menschen nach sozialem Verhalten bewerten, sind nun verboten.

    Europaflaggen hängen vor dem Berlaymont-Gebäude in Brüssel
    Ziel der neuen Regeln ist der Schutz von Verbraucherrechten und verantwortungsvoller Einsatz der neuen Technologie.
    Quelle: dpa

    In der Europäischen Union gelten ab sofort neue Regeln für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI).
    So ist nach dem KI-Gesetz der EU (AI Act) der Einsatz von KI-Programmen verboten, die eine Bewertung nach sozialem Verhalten vornehmen. Damit können Menschen in Verhaltenskategorien eingeteilt, belohnt oder bestraft werden.
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    Nur unter Auflagen: Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

    Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt sein.
    Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung nutzen dürfen, um bestimmte Straftaten wie Menschenhandel und Terrorismus verfolgen zu können.
    Schaltgespräch zwischen Christopher Wehrmann und Aljoscha Burchardt
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    Stichtag 2. Februar

    Mit dem Stichtag 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, ihre Systeme nach dem Grad des Risikos bewerten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
    Ziel der neuen Verordnung ist nach Darstellung der EU-Kommission nicht nur der Schutz der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher. Man wolle auch sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt werde.

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