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Auch zwei Minister betroffen : EU verhängt neue Sanktionen gegen den Iran

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Die EU-Außenminister haben ein neues Sanktionspaket gegen den Iran beschlossen. Vermögen sollen gesperrt und Einreisen verboten werden. Betroffen sind auch zwei Minister.

EU Außenminister Konferenz in Brüssel
EU Außenminister Konferenz in Brüssel.
Quelle: epa

Die EU-Außenminister haben wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran neue Strafmaßnahmen beschlossen. Betroffen sind 32 Personen und zwei Organisationen, wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht.

Neben Richtern, Staatsanwälten und Gefängnisdirektoren wurden auch der iranische Kulturminister Mohammed-Mehdi Esmaeili sowie der iranische Bildungsminister Jussef Nuri am Montag auf die Sanktionsliste gesetzt.Nuri wird unter anderem für die willkürliche Verhaftung von Schülern verantwortlich gemacht.

Wegen zahlreicher Verhaftungen und Todesurteilen im Iran hatten die EU-Außenminister bereits Sanktionspakete beschlossen:

Wegen zahlreichen Verhaftungen und Todesurteilen im Iran haben die EU-Außenminister ein neues Sanktionspaket beschlossen, welches sich gegen Personen und Organisationen richtet.

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Asselborn: Friedlich Protestierende sollen freikommen

Unter der Verantwortung von Esmaeili wurden laut EU zahlreiche iranische Musiker, Filmemacher, andere Kunstschaffende und Journalisten bedroht, verhaftet und aufgrund fadenscheiniger Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt. Richter und Staatsanwälte werden insbesondere für Todesurteile gegen Demonstranten verantwortlich gemacht.

Die Strafmaßnahmen sehen vor, in der EU vorhandene Vermögenswerte einzufrieren. Zudem dürfen die Betroffenen nicht mehr in die EU reisen.

Ziel der neuen Sanktionen sei, dass die Verhafteten im Iran, die zuvor friedlich protestiert hatten, freigelassen werden, erklärte Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn am Rande des EU-Treffens, bei dem die Sanktionen am Montag beschlossen wurden.

Das ist das Recht der Iraner, auf die Straße zu gehen und sich so anzuziehen, wie sie das wollen.
Jean Asselborn, Außenminister Luxemburgs

Laut Aktivisten inzwischen knapp 20.000 Menschen im Iran festgenommen

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei mit der Begründung festgenommen worden war, gegen die islamischen Kleidungsvorschriften verstoßen zu haben.

Ein ukrainisches Passagierflugzeug wird im Januar 2020 in Teheran abgeschossen. Hamed Esmailion verlor seine Familie. Heute organisiert er in Toronto die iranische Opposition.

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Nach Einschätzung von Menschenrechtlern sind seit Beginn der Proteste im September 2022 mehr als 500 Menschen getötet und fast 20.000 Demonstranten festgenommen worden.

Neues Oppositionsbündnis formiert sich

Mehr als fünf Monate nach Beginn der Frauenproteste im Iran formt sich auch im Ausland ein neues Oppositionsbündnis.

Dazu zählen unter anderem der Sohn des früheren Monarchen, Reza Pahlavi, die Schauspielerinnen Nasanin Boniadi und Golshifteh Farahani sowie der bekannte Sozialaktivist Esmaeilion. Auch die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi, Ex-Bundesligaprofi Ali Karimi und die Aktivistin Masih Alinejad gehören zu dem Bündnis.

Vor 40 Tagen starb Mahsa Amini in Polizeigewahrsam. Unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ riefen Aktivisten zu weiteren Protesten auf – auch im Gedenken an die junge Iranerin.

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Zunächst keine Einstufung iranischer Revolutionsgarden als Terrororganisation

Keine Entscheidung gab es bei dem Außenministertreffen zur Frage, ob die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft werden sollten. Nach Angaben von Diplomaten legte der juristische Dienst des Ministerrates zu den Beratungen ein Rechtsgutachten vor, nach dem dieser Schritt derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar wäre.

Demnach bräuchte es für die Aufnahme auf die EU-Terrorliste zum Beispiel eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde. Ein entsprechende Entscheidung der USA bezieht sich Diplomaten zufolge auf Taten, die zu lange zurückliegen.

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