Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf einen neuen EU-Haushalt für 2023 geeinigt. Herausforderungen durch gegenwärtige Krisen spielen dabei eine besondere Rolle.
Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich auf den Haushalt für nächstes Jahr geeinigt. Ausgaben von mehr als 186 Milliarden sind geplant.
Im kommenden Jahr will die EU mehr Geld für die Energiewende sowie zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs ausgeben. Die Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich darauf, dass 2023 186,6 Milliarden Euro verplant werden können, wie aus einer Pressemitteilung des Europäischen Rates hervorgeht.
Der tschechische Vizefinanzminister Jirí Georgiev und Chefunterhändler für den EU-Haushalt 2023 teilte mit:
"Sie gewährleistet auch einen realistischen Ansatz, der die aktuelle Wirtschaftslage, die Interessen der Steuerzahler und die Notwendigkeit berücksichtigt, sich auf neue Herausforderungen einzustellen, die im Jahr 2023 auftreten können", so Georgiev weiter.
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Eine Milliarde Euro zusätzlich "zur Bewältigung aktueller Herausforderungen"
Auch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola begrüßte die Einigung. "Jetzt ist Zeit, unsere Wirtschaft anzukurbeln. Vereint zu bleiben", schrieb Metsola auf Twitter kurz nach der Einigung.
Mehr als eine Milliarde Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt soll demnach zusätzlich für die gegenwärtigen Krisen ausgegeben werden, unter anderem die Konsequenzen des Krieges in der Ukraine und der weiteren Erholung von der Corona-Krise, hieß es von Seiten des Haushaltsausschusses im Parlament.
Zustimmung durch Plenumssitzung und Ministerrat nötig
Grundsätzlich ging es bei den Verhandlungen um die Frage, wieviel Geld verplant werden kann. Das EU-Parlament hatte gefordert, im nächsten Jahr 187,3 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Die EU-Staaten wollten etwas weniger - 183,95 Milliarden - bereitstellen. Das lag knapp unter dem Vorschlag von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn über 185,6 Milliarden Euro.
Damit der Haushaltsplan für 2023 umgesetzt werden kann, muss die Einigung noch in einer Plenumssitzung des Parlaments und von einem Ministerrat bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.