Seit Jahren bemängelt die EU-Kommission, dass Deutschland gegen europäisches Naturschutzrecht verstößt. Und seit Jahren räumt Berlin die Bedenken nicht aus. Nun gibt es eine Klage.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde mit.
Bereits 2015 Vertragsverletzungsverfahren
Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, die helfen soll, natürliche Lebensräume zu erhalten und wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.
Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission mit.
Ziele für Deutschlands Naturschutzgebiete "nicht messbar"
Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien.
Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen.
Deutschland: EU-Forderungen gehen zu weit
Die Bundesregierung verwies angesichts der Klage auf einen "rechtlichen Dissenz" mit Brüssel. Die Forderungen der EU-Kommission gingen sowohl Bund als auch Ländern "rechtlich zu weit", erklärte das Umweltministerium in Berlin. Deren Umsetzung würde "einen immensen finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten".
Mit der Frage wird sich nun der EuGH in Luxemburg beschäftigen. Im Fall einer Verurteilung könnten Deutschland hohe Strafen drohen.