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EuGH-Urteil zur Gewaltenteilung : EU - Polen: Ein rechtlich unlösbarer Konflikt

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Mehrere Urteile hat der EuGH zur Rechtsstaatlichkeit in Polen gesprochen, nun zur Gewaltenteilung. Polen ignoriert allesamt. Wie es nun weitergehen könnte.

Luxemburg: Ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel auf dem Kirchberg.
EuGH in Luxemburg
Quelle: dpa
Es gibt keine Freiheit, wenn die die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt getrennt ist.
Baron de Montesquieu, 1748

Im Jahre 1748 schrieb Montesquieu im "Vom Geist der Gesetze". Heute gehört die Gewaltenteilung schon lange zu den fundamentalen Grundsätzen jeder modernen Demokratie, zu denen sich eigentlich auch Polen zählt.

Gewaltenteilung in Polen nicht garantiert

Doch nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht fest: Die Gewaltenteilung in Polen ist nicht garantiert. Dort ist der Justizminister nicht nur gleichzeitig Generalstaatsanwalt, sondern kann Richter nach freiem Ermessen an höhere Gerichte abordnen und diese Abordnung jederzeit wieder beenden.

Nach Ansicht des EuGH sind solche Befugnisse nicht mit der Notwendigkeit der Unabhängigkeit des Richteramts vereinbar. Denn der Justizminister habe somit in seiner Funktion als Generalanwalt sowohl Macht über den jeweiligen Staatsanwalt eines Verfahrens als auch Macht über die abgeordneten Richter.

Zbigniew Ziobro, Justizminister von Polen, aufgenommen am 09.11.2021

EuGH-Urteil zu Polen - Justizminister-Macht verstößt gegen EU-Recht 

Eine weitere Klatsche für Polens Justizsystem: Dass der dortige Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, urteilte der EuGH.

Unabhängigkeit der Richter nicht garantiert

Wer als Angeklagter einem Richter gegenübersteht, der vom obersten Staatsanwalt ausgewählt wurde, muss in der Tat mehr als nur Sorge um die Unabhängigkeit eines solchen Richters haben. Und die Abordnungsbefugnis des Justizministers hat weitere nachteilige Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Gerichte.

Für Richterinnen und Richter mit Karriereambitionen kann es sich lohnen, ihre Urteile nach den Wünschen des Justizministers und Generalstaatsanwalt auszurichten, in der Hoffnung eine Beförderung zu erhalten. Einmal befördert, ist die Unabhängigkeit weiter gefährdet. Das Damoklesschwert der Abordnung schwebt über den Richtern, wenn sie ein Urteil fällen, das dem Justizminister nicht gefällt.

Polen missachtet Urteile des EuGH

Das neue Urteil des EuGH könnte indes wirkungslos bleiben, wie schon vorherige Entscheidungen, in denen das Gericht Rechtsstaatsdefizite in Polen festgestellt hat. Denn die polnische Regierung meint, der EuGH habe gar keine Befugnis, über die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu urteilen und missachtet entsprechende Urteile.

Auch die deswegen vom EuGH verhängte Strafe von einer Million Euro am Tag zeigt bislang keine Wirkung. Die Summe offenbar zu gering.

"Polexit" könnte eine politische Lösung sein

Jüngst sprang das polnische "Verfassungsgericht" - welches vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen seiner Besetzung als illegitimes Gericht angesehen wird - der polnischen Regierung bei. Es entschied, dass die Auslegung der EU-Normen über die Rechtsstaatlichkeit durch den EuGH gegen die polnische Verfassung verstoße.

Und so belastet ein rechtlich unauflösbarer Konflikt das Verhältnis zwischen der EU und Polen. Drei politische Lösungen sind möglich:

  • Die erste: Die EU verzichtete auf gemeinsame demokratische Werte, wird zur reinen Wirtschaftsunion - davon träumen Polen und Ungarn nicht nur nachts.
  • Die zweite: Polen lenkt ein, stellt Rechtsstaatlichkeit wieder her - nicht nur auf dem Papier.
  • Die dritte: "Polexit". Polen verlässt die EU - etwa weil die Strafzahlungen irgendwann so hoch werden, dass sich ein Verbleib wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Europäisches Parlament reicht Untätigkeitsklage ein

Nach Ansicht des Europäischen Parlaments tut die EU-Kommission zu wenig, um demokratische Werte von Polen effektiv einzufordern. Es hat Ende Oktober Untätigkeitsklage eingereicht, weil die Kommission die neu geschaffene Möglichkeit wegen Verstößen gegen die Rechtstaatlichkeit Geldmittel zu streichen, nicht nutzt. Die Kommission will hingegen hiermit abwarten, bis der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit solcher Kürzungen entschieden hat.

Doch es ist längst viel zu viel Zeit verstrichen. Bereits seit 2017 hat der polnische Justizminister die Befugnisse, die der EuGH heute vier Jahre später für rechtswidrig erklärt hat. Auch andere Rechtsstaatsdefizite in Polen sind nicht abgestellt, im Gegenteil das Justizsystem ist mittlerweile in vielen Bereichen der regierenden Partei PiS treu ergeben. Dem hat die EU bisher keine effektiven Schranken gesetzt.

Schon Montesquieu wusste: "Es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder Mensch, der Macht in Händen hat, geneigt ist, sie zu missbrauchen. Er geht soweit, bis er Schranken findet."

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