Deutschland hat jahrelang die EU-Grenzwerte für das gesundheitsschädliche NO2 erheblich überschritten. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschied der Gerichtshof.
Deutschland hat jahrelang nicht genug gegen die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Städten getan. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab jetzt einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik statt. Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 Städten "systematisch und fortdauernd" überschritten worden. (Az: C 635/18)
Mit dem Urteil sind neue Auflagen etwa für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.
Klage: Zu viel Stickstoffdioxid in 26 deutschen Gebieten
Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht in Luxemburg eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien, darunter Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
Den Argumenten folgte der EuGH jetzt. Deutschland habe dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, "dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten", erklärte das Gericht.
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18 mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.
Umwelthilfe: "Schallende Ohrfeige" für Regierung
Die Deutsche Umwelthilfe misst dem Richterspruch aus Luxemburg "grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für saubere Luft" zu und wertet ihn als derbe Schlappe für die Bundesregierung. Das Urteil sei eine "schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank", sagte der Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin.
Der Verband forderte schnelle Konsequenzen. Dazu gehöre etwa eine rasche Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege und die Stilllegung beziehungsweise Hardware-Nachrüstung der knapp zehn Millionen "Betrugs-Diesel" auf Kosten der Hersteller.
- Schulze will Gesamt-Stickstoffziel für 2030
Artenschwund, zerstörte Ökosystemen, teueres Trinkwasser: Eine zu hohe Stickstoffemission hat gravierende Folgen, mahnt Umweltministerin Schulze an - und fordert zum Handeln auf.