Der nach den Morden von Hanau gegründete Ausschuss des Bundeskabinetts hat einen Katalog mit 89 Maßnahmen verabschiedet - unter anderem soll es einen neuen Straftatbestand geben.
Mit knapp 90 Einzelmaßnahmen will die Bundesregierung den Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus stärken. Der zuständige Kabinettsausschuss beschloss am Mittwoch den Katalog, der 89 Einzelpunkte auflistet.
Auch das von der SPD seit langem geforderte, in der Union aber skeptisch gesehene Demokratiefördergesetz wird demnach kommen. Der Katalog muss noch von der Bundesregierung insgesamt gebilligt werden.
Eine Milliarde Euro für die Pläne
Die Regierung wolle "die Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus besser verstehen lernen, dem Handeln von Rechtsextremen als starker Staat Antworten geben und die Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft stärken", hieß es in einer Erklärung zu dem Maßnahmenkatalog.
Rechtsextremismus wird zunehmend zur Gefahr in Deutschland. Bundesinnenminister Seehofer stellte heute in Berlin den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 vor. Die Zahl der Rechtsextremen ist auf rund 32.000 gestiegen – 8.000 mehr als 2018.
Das Finanzvolumen für die Vorhaben beträgt demnach für den Zeitraum 2021 bis 2024 mehr als eine Milliarde Euro. Der Beschluss des Kabinettsausschusses unterstreiche, "dass die Bundesregierung entschlossen gegen Rechtsextremismus und Rassismus jeglicher Art vorgeht".
Zum Demokratiefördergesetz, mit dem die Förderung entsprechender Projekte und Initiativen verstetigt werden soll, heißt es in dem Beschluss, das Innen- und das Familienministerium würden dazu "zeitnah" Eckpunkte vorlegen.
Neuer Straftatbestand der Hetze
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hob aus der Fülle der vereinbarten Maßnahmen unter anderem das Vorhaben heraus, so genannte Feindeslisten, mit denen Menschen bedroht werden, explizit unter Strafe zu stellen.
Geplant sei auch ein neuer Straftatbestand "für antisemitische oder rassistische Hetze", die direkt an die Betroffenen gerichtet ist und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt.
Außerdem werde der Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz gestrichen, kündigte Lambrecht an. Stattdessen werde eine Formulierung gewählt, "die zugleich zeitgemäß ist und dem Willen des Grundgesetzes gerecht wird: nie wieder Rassismus".
Beratungszentrum mit Hotline
Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) erklärte, es liege nun erstmals "ein weitreichendes Maßnahmenpaket vor, um Rassismus und Rechtsextremismus in allen Bereichen zu erkennen, benennen und konsequent zu bekämpfen".
Dazu gehörten "die Stärkung von Sicherheitsbehörden und Strafrecht, mehr Prävention, verbesserte Datenerfassung, der Ausbau von Hilfestrukturen, die Einbeziehung der Perspektive der Betroffenen und der Einsatz für eine chancengerechte vielfältige Gesellschaft".
Als "Meilenstein" bezeichnete Widmann-Mauz den Plan, Betroffenen von Rassismus und ihrem sozialen Umfeld mit einem Beratungszentrum gegen Rassismus und einer zentralen Hotline Hilfe anzubieten. Die Arbeit ist mit dem Kabinettsausschusses sei aber nicht abgeschlossen, betonte Widmann-Mauz. "Die Bekämpfung von Rassismus ist eine Daueraufgabe, die uns noch lange beschäftigen wird."
-
Grundgesetz: Begriff "Rasse" wird gestrichen
Der Begriff "Rasse" soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Bundesjustizministerin Lambrecht erklärte in einem Interview, dass sich die Bundesregierung da einig sei.