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Urteil gegen Bundeswehroffizier : Hat Franco A. einen Anschlag geplant?

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14 Monate hat das Oberlandesgericht Frankfurt gegen Franco A. verhandelt. Der Vorwurf: Der Bundeswehroffizier soll einen Anschlag geplant haben. Am Freitag soll das Urteil fallen.

Heute wird das Urteil gegen Franco A. erwartet. Der Bundeswehr-Offizier soll sich aus mutmaßlich rechtsextremistischer Motivation Waffen beschafft haben, um Anschläge u.a. auf Politiker zu verüben.

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Franco A. ist ein suspendierter Oberleutnant der Bundeswehr, Vater von drei Kindern. Die Bundesanwaltschaft hält ihn für einen rechtsradikalen Terroristen, der aufgrund eines geplanten Terroranschlages für sechs Jahre und drei Monate in Haft solle.

Er selbst sieht sich als eine Art investigativen Journalisten, der die Missstände im deutschen Asylsystem jedem deutlich vor Augen führen wollte.

Franco A. führte Doppelleben

Es begann im Jahr 2015: Franco A. ging zur Offenbacher Polizei, gab sich dort als Flüchtling aus und stellte einen Asylantrag. Dafür erfand er eine neue Identität: David Benjamin aus Syrien, der allerdings nur Französisch und kein Arabisch spricht.

Unter dieser Identität zog er im Januar 2016 in eine Flüchtlingsunterkunft in Erding bei München. A. führte ein Jahr lang ein Doppelleben als Soldat und Flüchtling, pendelte zwischen diesen Identitäten.

Erst 2017 flog er durch einen skurrilen Vorfall auf: Eine Reinigungskraft des Wiener Flughafens entdeckte auf einer Toilette eine Waffe, die der Angeklagte dort zuvor versteckt hat. Als er wenige Wochen später an den Flughafen zurückkehrt, um die Waffe abzuholen, steht die Polizei schon bereit und nimmt ihn fest.

Auf der Polizeistation dann die Überraschung: Die Fingerabdrücke von A. stimmen mit denen des Flüchtlings David Benjamin überein. Das Doppelleben von Franco A. ist damit aufgedeckt.

Verstöße gegen das Waffengesetz

Er bestreitet sein Doppelleben nicht, behauptet aber, er habe damit die Missstände im deutschen Asylsystem aufzeigen wollen. Die Waffe am Wiener Flughafen wiederum habe er zufälligerweise beim Urinieren im Gebüsch gefunden und daraufhin in einem Putzschacht versteckt.

Dies sieht die Bundesanwaltschaft anders: Sie ist der Überzeugung, dass dies eine von mehreren Waffen sei, die Franco A. sich illegal beschafft habe. Sie wirft ihm daher Verstöße gegen das Waffengesetz und Betrug vor. Denn Franco A. erhielt als angeblicher Flüchtling David Benjamin Geld vom Staat, das ihm nicht zusteht.

Franco A. unter Terrorverdacht

Die Frage, die jedoch im Laufe des Verfahrens im Vordergrund stand, war eine andere: Was hatte Franco A. mit der erfundenen Identität und den Waffen vor?

Ursprünglich warf die Bundesanwaltschaft ihm vor, er habe sich die Identität als David Benjamin zugelegt, um einen Terroranschlag zu verüben und die Tat einem Syrer zuzuschreiben. Davon rückte sie jedoch im Laufe des Verfahrens mangels Beweisen teilweise ab.

Was bleibt ist die Überzeugung der Anklage, er habe einen terroristischen Anschlag auf ranghohe Politiker und Personen des öffentlichen Lebens geplant. Hierfür sprächen etwa Skizzen, auf denen er Orte und Namen von Politikern notierte. "Leute wie ihr saugen uns unser Volk aus, das müsst ihr bezahlen" schrieb er etwa auf einen Zettel über Politikerin Claudia Roth.

Verfassungsschutz hält Franco A. für rechtsextrem

Fakt ist: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält Franco A. inzwischen für ganz klar rechtsextrem. Das Bemerkenswerte ist, dass seine Gesinnung der Bundeswehr bekannt war. So reichte er etwa eine Abschlussarbeit an einer Militäruniversität ein, die ein Gutachter der Bundeswehr als "rassistisch" einstufte.

Dies hatte jedoch nicht zur Folge, dass er aus der Bundeswehr flog. Vielmehr durfte er weiterhin Karriere machen. Zuletzt war er bei der Deutsch-Französischen Brigade in Illkirch bei Straßburg stationiert. Fakt ist aber auch, dass die Weltanschauung von Franco A. nicht strafbar ist.

Das Oberlandesgericht Frankfurt rund um den Vorsitzenden Richter Christoph Koller muss entscheiden, ob die Indizien und Beweise dafür sprechen, dass A. zweifelsfrei die Absicht hatte, einen Terroranschlag zu begehen. Anderenfalls müsste das Gericht - wie von Verteidiger Hock gefordert - im Zweifel für den Angeklagten urteilen.

Moritz Klüpfel ist Rechtsreferendar in der Redaktion Recht und Justiz.

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