Der ehemalige Bundeswehrsoldat
Franco A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand den 33-Jährigen in mehreren Anklagepunkten für schuldig - dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße.
Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische,
rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Drei Monate der Haft gelten schon als abgegolten.
Bundesanwaltschaft: A. "rechtsradikaler Terrorist"
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.
Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt - der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat - und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.
Seit Mai 2021 vor Gericht
A. musste sich seit Mai 2021 vor dem Frankfurter OLG verantworten. Der Offizier war im Februar 2017 auf dem Flughafen Wien festgenommen worden, als er eine Pistole aus einem Versteck in einer Toilette des Flughafens geholt hatte.
Was A. mit der Waffe vorhatte, ist bisher unklar. Aus Sicht der Ankläger plante der Offizier Anschläge auf Politiker.
Franco A. gab sich als Flüchtling aus
A. legte sich zudem eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu. Aus Sicht der Ankläger tat er dies, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.
Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland.
14 Monate hat das Oberlandesgericht Frankfurt gegen Franco A. verhandelt. Der Vorwurf: Der Bundeswehroffizier soll einen Anschlag geplant haben. Am Freitag soll das Urteil fallen.
von Moritz Klüpfel
Quelle: dpa, AFP, epd