Heute beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt der Prozess gegen den Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. Der Vorwurf lautet: Planung eines Terroranschlags.
Eine Putzfrau wurde dem Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. zum Verhängnis. Sie entdeckte Anfang 2017 am Wiener Flughafen eine Waffe in einer Toilette, die A. zuvor dort versteckt hatte. Als er wenige Wochen später die Waffe wieder an sich nehmen wollte, griff die Polizei zu. Die Ermittler kamen aus dem Staunen kaum heraus. Denn die vom Oberleutnant A. abgenommen Fingerabdrücke führten noch zu einer anderen Identität, einem vermeintlichen syrischen Flüchtling. Franco A. führte ein Doppelleben. Er registrierte sich 2015 als syrischer Flüchtling, bekam staatliche Leistungen, übernachtete sogar zeitweise in einer Flüchtlingsunterkunft.
Franco A. bestreitet die Vorwürfe
Der Generalbundesanwalt wirft ihm in der Anklage vor, einen Terroranschlag geplant zu haben. Die Tat wollte er möglicherweise dem von ihm erfundenen und verkörperten fiktiven Syrer zuschreiben, um hierdurch die Stimmung gegen Muslime in Deutschland aufzuheizen. Mögliche Anschlagsziele sollten unter anderen der SPD-Politiker Heiko Maas, die Grünen-Politikerin Claudia Roth und eine Menschenrechtsaktivistin gewesen sein. Franco A. bestreitet die Vorwürfe. Er habe sich nur deswegen als Syrer ausgegeben, um die Fehlerhaftigkeit im Asylsystem zu dokumentieren, Anschläge habe er nicht geplant.
In Notizen und Sprachaufnahmen von A. heißt es unter anderem: "Hitler steht über allem", "Mein Glaube ist mein Deutschtum" und "Israel regiert die USA". Eine Gesinnung allein führt jedoch nicht zur Strafbarkeit. Entscheidend ist für den Prozess, ob A. tatsächlich einen Terroranschlag geplant hat. Das muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt klären.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hat der Fall Franco A. eine Vielzahl von allgemeinen behördlichen Missständen ans Tageslicht gebracht, die bis heute nicht abgestellt sind.
1. Rechtsextremismus in der Bundeswehr
Da wäre zuvorderst das mangelhafte Vorgehen der Bundeswehr gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen. Die rechtsextremistische Gesinnung von Franco A. war der Bundeswehr bekannt. Er hatte in einer Masterarbeit 2013 an einer Militärschule unter anderem behauptet, das Ziel von Flüchtlingen sei die "Auflösung des Volkes". Auch Verschwörungstheorien jüdischer Weltherrschaft waren Gegenstand der Arbeit.
Obwohl ein Gutachter die Arbeit als "rassistisch" bewertete, wurde Franco A. nicht etwa rausgeschmissen, sondern später sogar befördert. Der Fall Franco A. machte zudem offenkundig: Rechtsextreme bei deutschen Sicherheitsbehörden sind kein Einzelfall. Die Ermittler stießen im Zuge der Ermittlungen auf zahlreiche rechtsextremistische Chatgruppen.
2. Munitionsklau
Franco A. besaß mehrere Waffen. Munition und Sprengkörper hatte er laut Anklage an Bundeswehrstandorten gestohlen. Auch dieser Diebstahl ist kein Einzelfall. Bis heute gibt es immer wieder Meldungen von gestohlener Munition, Sprengstoff und Ausrüstung bei der Bundeswehr. Vor kurzem erst kam heraus, dass die Bundeswehr Soldaten, die Munition freiwillig zurückgaben, im Rahmen einer Amnestie Strafverzicht in Aussicht stellte. Wochenlang durften Soldaten der KSK im Frühjahr 2020 unterschlagene Munition einfach zurückgeben.
3. Asylverfahren
Dass Franco. A. sich erfolgreich als syrischer Flüchtling registrieren konnte, hat zudem erhebliche Mängel im Asylverfahren offenbart. Bei der Prüfung wurden Standards missachtet. Franco A. sprach gebrochen arabisch. Statt ihn aber auch auf arabisch zu befragen, um den Akzent einzuordnen, wechselte die marokkanische Dolmetscherin schnell ins Französische. Seine Geschichte französischer Vorfahren wurde zudem nicht hinreichend überprüft. Konsequenzen für die Verantwortlichen gab es nicht.
Der Fall Franco A. erscheint im Lichte dieser Mängel nur als Spitze eines Eisbergs voller behördlicher Missstände. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in der Strafsache Franco A. zunächst Termine bis in den August 2021 bestimmt. Im Fall einer Verurteilung drohen Franco A. zehn Jahre Freiheitsstrafe.