Es ist ein weiterer Schritt nach dem aufgetauchten Rechtsfehler in der Straßenverkehrsordnung. Bundesweit könnten eingezogene Führerscheine wieder an ihre Besitzer zurückgehen.
Angesichts des Formfehlers bei den härteren Strafen über Fahrverbote für Raser wollen nun alle Länder rechtlich prüfen, ob bereits eingezogene Führerscheine bald zurückgegeben werden. Darauf verständigten sich die Länder nach Beratungen mit dem Verkehrsministerium.
Wegen der Schwere des Eingriffs wollten die Länder eine solche Entscheidung trotz bereits entstandener Rechtskraft einer landesrechtlichen "Billigkeitsprüfung" unterziehen, wenn nach dem alten Bußgeldkatalog kein Fahrverbot verhängt worden wäre, hieß es.
Seit der Reform des Bußgeldkatalogs gelten härtere Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Diese könnten jetzt wegen eines Formfehlers rückgängig gemacht werden. Erste Bundesländer haben die verschärften Bestimmungen bereits ausgesetzt.
Billigkeitsprüfung betrifft nur Fahrverbote
Im Saarland und in Bayern etwa werden eingezogene Führerscheine schon zurückgegeben. Noch schwebende Verfahren wollen die Länderbehörden nach dem alten Bußgeldkatalog entscheiden, wie er vor dem 28. April gültig war. Die Billigkeitsüberprüfung betreffe aber nur die Regeln zu den Fahrverboten.
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Es tauchte aber vor kurzem ein Formfehler in der Verordnung auf. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.
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Warum die alten Strafen wieder gelten sollen
Alles auf Anfang? Der Bund fordert die Länder auf, den umstrittenen neuen Bußgeld-Katalog vorerst nicht anzuwenden - wegen eines Formfehlers.