Soforthilfe für Gaskunden: Das ist geplant

    FAQ

    Gesetzentwurf:Soforthilfe für Gaskunden: Das ist geplant

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    Die Gaspreise im Großhandel sind zuletzt gesunken, doch Verbraucher profitieren davon kaum. Die Regierung will Gaskunden schnell entlasten. So soll die Soforthilfe aussehen.

    Millionen von Gaskunden sollen angesichts gestiegener Preise mit einer Einmalzahlung entlastet werden. Konkret sollen sie von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Mieter sollen davon bei der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung profitieren.
    Ein Entwurf des Wirtschaftsministeriums über die milliardenschwere "Soforthilfe" wird nun zunächst intern in der Bundesregierung beraten. In der nächsten Woche soll das Kabinett diesen beschließen, dann geht er ins Parlament.

    Warum soll es die "Soforthilfe" geben?

    Die Soforthilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken, heißt es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums. Damit sollen Vorschläge der Expertenkommission Gas umgesetzt werden.
    Die Großhandelspreise seien zuletzt zwar gesunken, dennoch bleibe die Entwicklung unsicher, heißt es weiter. Private Verbraucher und Unternehmen müssten weiter mit um ein Vielfaches höheren Preisen für Gas- und Fernwärme rechnen. Das besitze erhebliche "soziale Sprengkraft". Bis weit in die gesellschaftliche Mitte drohe eine Preisentwicklung, die diese Haushalte finanziell überfordern könnte.
    Insgesamt sollen die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Finanziert wird das aus dem sogenannten Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will.

    Wie soll die Soforthilfe funktionieren?

    Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass Haushalts- und Gewerbekunden zum Dezember ein Zwölftel ihres Jahresverbrauchs ersetzt bekommen. Dafür kann zunächst auf die Abschlagszahlungen im Dezember verzichtet werden.
    Neben den Gas-Kunden sollen auch Fernwärmebezieher von der Zwölftel-Regelung profitieren. Bei Fernwärme soll die Entlastung dem Betrag der September-Rechnung entsprechen zuzüglich eines Anpassungsfaktors, der die Preissteigerungen bis Dezember abbilden soll.
    Ab März sollen die Kunden dann über ein subventioniertes Gas-Kontingent Hilfe erhalten. 
    Für Unternehmen und große Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden soll - laut den Empfehlungen der Expertenkommission - die Gaspreisbremse bereits ab Januar greifen. Dieser frühe Startpunkt soll eine Einmalzahlung ersetzen.

    Was ist für Mieter und Vermieter geplant?

    Für Mieter und Vermieter soll es eine eigene Regelung über die Weitergabe der Entlastungen geben.
    Viele Vermieter hätten die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Gas- und Energiepreise angepasst, hieß es. Viele Mieter zahlten daher derzeit weiterhin vergleichsweise moderate Abschläge. Bei ihnen kämen die höheren Preise im Rahmen der Abrechnung für das Jahr 2022 an - dann drohen heftige Steigerungen.
    Deswegen soll die nun geplante Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung vom Vermieter an den Mieter weitergegeben werden. Die Mieter sollen bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift informiert werden.
    Für Wohnungseigentümergemeinschaften sollen Regelungen analog zum Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten.
    Füllstand der deutschen Gasspeicher
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    Was sagt die Energiebranche zu den Plänen?

    Die Branche begrüßte den Entwurf grundsätzlich, forderte aber Nachbesserungen. Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, Ingbert Liebing, sagte, die Regeln zur Kostentragung und -erstattung müssten "zwingend" angepasst werden. Elementar sei, dass Stadtwerke und Energieversorger fristgerecht mehrere Milliarden Euro für den erlassenen Dezember-Abschlag vom Bund zum 1. Dezember erstattet bekämen. Dazu müsse der Bund verpflichtet werden.
    Die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, sagte, zentral sei, dass die Auszahlung des Erstattungsanspruches durch die staatliche Stelle noch im November erfolgen müsse. Dies sei noch nicht ausreichend sichergestellt.

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    Quelle: dpa, Reuters

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