Sollen Geheimdienste künftig Messenger-Gespräche mithören und -Chats mitlesen dürfen? Das will die GroKo heute offenbar beschließen. Die FDP wittert einen Grundrechtseingriff.
Verschärfte Beobachtung der Handy-Kommunikation?
Das Kabinett berät über neue Befugnisse der Geheimdienste zur Überwachung von Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste.
Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, sollen der Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig offenbar nicht nur laufende Gespräche via Messenger belauschen dürfen, sondern auch per Messenger versendete Botschaften mitlesen können.
FDP kritisiert Ausweitung der Geheimdienst-Rechte
Voraussetzung für die sogenannte Quellen-TKÜ ist in jedem Fall eine entsprechende Anordnung. Um die Kontrolle solcher Maßnahmen zu verbessern, wird die Zahl der Mitglieder in der G10-Kommission des Bundestages erhöht. Das war der SPD wichtig. Die Kommission ist für entsprechende Genehmigungen zuständig. Außerdem soll der Kommission ein technischer Berater an die Seite gestellt werden.
Die FDP kritisierte das Vorhaben. "Dass nun auch die Nachrichtendienste den Staatstrojaner einsetzen dürfen sollen, gleicht einem Ausverkauf der Bürgerrechte. Es überrascht sehr, dass Bundesjustizministerin (Christine) Lambrecht (SPD) als Verfassungsministerin diesen Schritt hin zum gläsernen Bürger als Ideal konservativer Sicherheitspolitik mitgeht", sagte der FDP-Vizefraktionschef Stephan Thomae.
Beide hätten bei den verdeckt und im Gefahrenvorfeld agierenden Nachrichtendiensten "nichts verloren".
Union will Inlandsgeheimdienst stärken
Die Union hingegen hatte lange auf die Regelung gedrungen. Ihr innenpolitischer Fraktionssprecher Mathias Middelberg (CDU) sagte:
Nur so könne der Inlandsgeheimdienst auch im digitalen Zeitalter seine Rolle als Frühwarnsystem weiter ausüben.
Auch die Geheimdienste selbst waren Teil des Lageberichts zu Rechtsextremismus in Sicherheitsbehörden.
Hürden für Beobachtung von Einzelpersonen sollen wohl sinken
Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht außerdem einen erweiterten Austausch von Informationen zwischen dem MAD und den Verfassungsschutzbehörden vor. Auch werden die Hürden für die Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz gesenkt.