Klage gegen Rauswurf gescheitert: Das Kammergericht weist den Antrag von Andreas Kalbitz gegen den Rauswurf aus der AfD zurück. Nun muss das Landgericht entscheiden.
Das Berliner Kammergericht hat einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben.
Landgericht muss über Kalbitz-Klage entscheiden
Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt. Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.
Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.
Kalbitz gab Mitgliedschaft bei rechtsextremer HDJ nicht an
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte im vergangenen Juli die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesvorstands vom Mai bestätigt.
Als Grund für den Beschluss hatte der Vorstand angegeben, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt im Jahr 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe.
- AfD klagt gegen Verfassungsschutz
Die AfD könnte vom Bundesamt für Verfassungsschutz hochgestuft und dann beobachtet werden. Deshalb hat die Partei nun Klage gegen die Behörde eingereicht.