Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in vier Stufen bis zum 1. Juli 2022 von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das empfiehlt die zuständige Kommission.
Die Gewerkschaften fordern zwölf Euro, Arbeitgebervertreter warnen vor zu großen Erhöhungen. Die zuständige Kommission hat heute einen Vorschlag zur Höhe ab 2021 gemacht.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll in vier Stufen bis zum 1. Juli 2022 von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem in Berlin vorgelegten Beschluss.
Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission.
Mindestlohn: Erhöhung in vier Stufen empfohlen
Konkret soll die Erhöhung des Mindestlohn so gestaffelt werden:
Nach mehreren Boomjahren war die Mindestlohn-Empfehlung auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Corona-Pandemie mit Spannung erwartet worden.
Die Arbeitgeber hatten angesichts der Belastungen vieler Unternehmen in der Krise vor zu großen Erhöhungen gewarnt. Die Gewerkschaften forderten dagegen eine spürbare Anhebung.
Mindestlohn: Unabhängige Kommission sucht nach Höhe
Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne.
In einer "Gesamtabwägung" zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.