Es geht bei der geforderten Freigabe der NSU-Akten vorgeblich um Aufklärung. Doch die Debatte in Hessens Landtag spielt auf dem schmalen Grat zwischen Opportunismus und Populismus.
Man nehme: einen Begriff, möglichst ein Reizwort, das dunkelste Ahnungen hervorruft. Dazu von echtem oder scheinbarem Wissen gespeiste Andeutungen über Vertuschung durch Behörden, "von ganz oben". Und halte dieses Süppchen schön am Kochen, durch immer währende Behauptungen, wenn nur nicht alles geheim gehalten würde, dann, ja dann würde man schon sehen, welch 'dunkle Mächte' am Werke seien.
Wovon die Rede ist? Von Q-Anon? Von querdenkenden Impfgegnern, die in Bill Gates einen Mikrochip-Spritzen setzenden Weltverschwörer sehen? Von Chemtrail-Fürchtern, für die Kondensstreifen aus Verkehrsflugzeugen der Unfruchtbarmachung der Weltbevölkerung dienen?
Abgeordnete für Offenlegung von NSU-Akten
Nein. Wir reden von Politikern, von Menschen, die hohe Verantwortung tragen, als Abgeordnete im hessischen Landtag. Und die sich dafür einsetzen, dass als "geheim" eingestufte NSU-Unterlagen (da haben wir das Reizwort) des Verfassungsschutzes zum öffentlichen Gut erklärt werden.
Im hessischen Landtag wurden zwei Petitionen zur Freigabe dieser Unterlagen am Mittwochabend abgelehnt. Redner von CDU und Grünen verwiesen etwa auf eine Gefahr für Leib und Leben der Informanten und V-Leute des Verfassungsschutzes bei einer Enttarnung. SPD, Linke und AfD unterstützten dagegen das Anliegen der Petitionen.
Darunter sind Politiker, die als Mitglieder im entsprechenden parlamentarischen Kontrollgremium oder im NSU-Untersuchungsausschuss uneingeschränkten Zugriff auf jene Akten hatten, nach den Regeln des Geheimschutzes. Sie konnten alles lesen, sie konnten Fragen stellen, die sich daraus ergeben, sie konnten Zeugen laden, deren Namen sie darin entdeckt hatten. Das haben sie getan.
Akten für 30 Jahre als "geheim" eingestuft
Jetzt erwecken eben diese Politiker den Eindruck, dass nur durch Aufhebung der Geheimhaltung NSU-Verbrechen "endlich aufgeklärt" werden könnten (und da haben wir den getarnten Vorwurf der Vertuschung). Zugestanden: dass diese Akten, durch wessen Blödheit auch immer, zunächst für 120 Jahre (jetzt sind es die üblichen 30 Jahre) als "geheim" eingestuft wurden, könnte aus einem Verschwörungs-Handbuch von Dan Brown stammen.
Wer die Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse liest, etliche tausend Seiten vom Bundestag, aus Hessen, aus Thüringen, das Münchner Zschäpe-Urteil, wer den Lübcke-Prozess verfolgt hat, in dem ebenfalls den Ermittlern alle hessischen Akten vorlagen, der kann eine Menge über die Akten erfahren haben.
Etwa dass der hessische Verfassungsschutz in den 90ern und 2000ern eine - vorsichtig ausgedrückt - chaotische Behörde war. Und dass die Anwesenheit eines Verfassungsschützers (übrigens ein umgeschulter ehemaliger Postbeamter) am Kasseler Tatort des NSU-Mordes an Halit Yozgat bis heute drängende, ungeklärte Fragen aufwirft. Das alles wissen auch die Abgeordneten, und sie wissen, dass diese Antwort und manch andere nicht in den Akten zu finden war.
Unterlagen enthalten Namen von V-Leuten
Aber sie wissen noch mehr: die Namen von sogenannten V-Leuten. Nicht nur von solchen in der rechten Szene. Auch Namen von Menschen, die die islamistische Terrorszene ausspioniert haben, sind in den NSU-Akten zu finden.
- Dürfen V-Männer befragt werden?
Grüne, Linke und FDP wollen einen V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz befragen - gegen den Willen der Bundesregierung. Deshalb soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Wer geheime Berichte liest, wird zudem genauer erfahren, welcher Methoden sich der Verfassungsschutz bedient, um gegen rechte, gegen linke, gegen islamistische, also gegen verfassungsfeindliche Organisationen vorzugehen. Und damit genau das nicht passiert, arbeitet ein Geheimdienst eben nicht öffentlich. Und hält die Ergebnisse seiner Arbeit geheim. Sehr zum Leidwesen auch der Journalisten.
Verfassungsschutz untersteht der Kontrolle der Parlamente
Aus der bitteren Erfahrung der Terrorherrschaft der Nazis mit ihrer Gestapo hat der Rechtsstaat, in dem wir alle leben, die Konsequenz gezogen. Geheimdienste wie der Verfassungsschutz unterstehen der Kontrolle der Parlamente. Dafür gibt es die entsprechenden Ausschüsse und Kontrollgremien.
Nur durch das Vertrauen in die Arbeit dieser Abgeordneten ist das geheime Wirken der Dienste im Rechtsstaat überhaupt zu rechtfertigen. Wenn aber jetzt solche Abgeordnete die Geheimhaltung für überflüssig erklären, dann untergraben sie selbst das Vertrauen, das in sie gesetzt ist. Und leisten aus dem Parlament heraus Verschwörungstheoretikern Vorschub.