Der Iraker Abu Walaa muss für mehr als zehn Jahre in Haft. Das urteilte das Oberlandesgericht Celle - wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS.
Der mutmaßliche Deutschland-Chef der Terrormiliz IS, genannt Abu Walaa, erhält eine zehnjährige Gefängnisstrafe – wegen verschiedener Delikte. Das Gericht urteilt, er habe junge Männer radikalisiert und für den Krieg in Syrien und Irak rekrutiert.
Das Gericht erklärte den 37-jährigen Iraker Abu Walaa wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) für schuldig.
Der Hassprediger und sein Netzwerk haben nach Überzeugung der Richter junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Drei Mitangeklagte erhielten Haftstrafen zwischen gut vier und acht Jahren. Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim".
Radikalisierung durch Gruppe um Abu Walaa wirkt nach
"Mit dem Urteil endet das größte und längste Gerichtsverfahren, dass in Deutschland gegen Islamisten geführt wurde. Das Gericht hat wegen der Unterstützung der Terrororganisation IS harte Strafen verhängt", sagt ZDF-Rechtsexperte Felix Zimmermann. "Doch die Werbung für den Terror durch die Verurteilten und andere IS-Helfer haben auch heute noch Auswirkungen."
Verbindungen zu Anis Amri
Ein mitangeklagter Deutsch-Serbe, der acht Jahre Haft erhielt, soll seine Wohnung in Dortmund als Gebetszentrum genutzt und dort auch zeitweise den Islamisten Anis Amri beherbergt haben. Amri verübte 2016 einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, bei dem zwölf Menschen starben.
Im Verlauf des Prozesses beschäftigte sich das Gericht mit einer langen Reihe weiterer Islamisten, die von dem Dortmunder und einem mitangeklagten Mann aus Duisburg im Hinterzimmer von dessen Reisebüro radikalisiert worden sein sollen. Der Duisburger wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei der Rekrutierten sollen im Irak Selbstmordattentate mit zahlreichen Todesopfern verübt haben.
Für Abu Walaa hatte die Bundesanwaltschaft elfeinhalb Jahre Haft gefordert, für die übrigen Angeklagten zwischen viereinhalb und zehn Jahren. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch beziehungsweise deutlich mildere Strafen plädiert.
Gruppe um Abu Walaa schon länger unter Beobachtung
Unbemerkt von den Sicherheitsbehörden blieb das Tun der sogenannten Gefährder um Abu Walaa nicht. In Dortmund war regelmäßig "Murat" dabei, ein V-Mann des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, der sich auch an die Fersen Amris heftete. Die Bundesanwaltschaft stützte sich auch auf Informationen dieses V-Manns, der für den Prozess aber keine Aussagegenehmigung erhielt.
Ihr Kronzeuge war ein junger Mann aus Gelsenkirchen, der als Jugendlicher in islamistische Kreise geriet, sich dann aber vom IS abwandte und mit den Behörden zusammenarbeitete.
Die Verteidigung zog die Glaubwürdigkeit dieses Kronzeugen jedoch in Zweifel. Dem V-Mann warf sie vor, selbst zu Anschlägen angestachelt zu haben. Die Anschuldigungen der Anklage hielt die Verteidigung im Großen und Ganzen für nicht nachweisbar.