Dienstgericht: AfD-Mann Maier soll in Ruhestand gehen

    Dienstgericht Leipzig:AfD-Mann Maier soll in Ruhestand gehen

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    Der Ex-AfD-Abgeordnete und als rechtsextrem eingestufte Jens Maier soll in Ruhestand gehen. Das erklärte das Dienstgericht in Leipzig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

    Jens Maier
    Soll laut Dienstgericht Leipzig in den Ruhestand: Der Ex-AfD-Abgeordnete und Richter Jens Maier.
    Quelle: Imago

    Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier soll in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Leipziger Dienstgericht für Richter erklärte einen entsprechenden Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig.
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Maier kann in Revision vor das Dienstgericht des Bundes ziehen.

    Die Causa Jens Maier: Worum geht es?

    Das Haus von Justizministerin Katja Meier hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte die Grünen-Politikerin. 
    Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.

    Jens Maier: Keine Rechtsprechung mehr

    Seitdem beschäftigt sein Fall die sächsische Justiz. Anfang des Jahres wies das Justizministerium den AfD-Politiker zwar dem Amtsgericht Dippoldiswalde zu, wo Maier Mitte März seinen Dienst antrat. Gleichzeitig beantragte es beim Dienstgericht für Richter allerdings Maiers Versetzung in den Ruhestand. Zudem erreichte das Ministerium per Eilantrag, dass der 60-Jährige bis zu einer Entscheidung kein Recht sprechen durfte.
    Parallel zur Verhandlung vor dem Dienstgericht läuft am Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Abgeordneten. Dabei könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert. Allerdings könnte sich auch dieses Verfahren über mehrere Instanzen ziehen.
    Die Causa Jens Maier. Darum geht's:
    Quelle: epd, dpa

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