Telefonterror, belästigen, drohen: Stalking ist für die Opfer ein Albtraum. Doch nur selten kommen die Täter vor Gericht. Justizministerin Lambrecht will das ändern.
Fälle von Stalking kommen laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht nach wie vor deutlich zu selten vor Gericht: "Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden", sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Das zeige der gerade im Bundeskabinett behandelte Evaluierungsbericht.
Lambrecht verwies darauf, dass der Straftatbestand "bisher nur bei beharrlichem Täterverhalten und schwerwiegenden Eingriffen in das Leben der Betroffenen" greife. Deshalb werde sie in Kürze einen Gesetzentwurf dazu vorlegen.
Auch digitales Stalking soll strafbar werden
Sie wolle die Anwendung des Gesetzes erleichtern durch eine Absenkung der Strafbarkeitsschwellen. Zudem würden Menschen auch im Netz und über Apps immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert.
"Auch diese Taten möchten wir ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe stellen", erklärte die SPD-Politikerin. Stalking sei für Betroffene "oft schrecklicher Psychoterror - mit traumatischen Folgen", betonte Lambrecht. Die Übergriffe reichten bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt.
Weniger Hürden, um Stalker anzuzeigen
Die Anti-Stalking-Geetzgebung war zuletzt im März 2017 angepasst worden. Die Bundesregierung befasste sich am Mittwoch mit dem Evaluierungsbericht zu diesem Gesetz. Damit war es für eine Klage nicht mehr erforderlich, dass eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers tatsächlich eingetreten war, sondern es reicht seitdem, wenn das Verhalten des Täters "geeignet" ist, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen.
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Nachgewiesen werden muss derzeit jedoch ein "beharrliches" Nachstellen, das geeignet ist, das Leben des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen nach den Plänen Lambrechts abgesenkt werden.
Im Einzelnen sieht der geplante Gesetzentwurf vor:
- Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden.
- Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsehen.
- Es ist aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle geplant - für diese soll es höhere Freiheitsstrafen geben können.
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen werden elf Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer.
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Stalker terrorisieren ihre Mitmenschen, indem sie ihnen auflauern oder nachstellen. Die No-Stalk-App des Weißen Rings soll auch der Polizei eine bessere Handhabe geben.