Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss von Andreas Kalbitz bestätigt. Es wies eine Klage des früheren Brandenburger AfD-Chefs ab.
Das Berliner Landgericht hat im Streit um den Parteiausschluss des früheren Brandenburger AfD-Chefs Andreas Kalbitz seiner alten Partei Recht gegeben. Eine Klage von Kalbitz wurde am Freitag abgewiesen. Seine Parteimitgliedschaft sei erfolgreich "wegen arglistiger Täuschung" angefochten worden, hieß es zur Begründung.
Es gehe um die Frage, ob Kalbitz überhaupt Mitglied der Partei geworden sei, sagte der Vorsitzende Richter. "Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall." Für eine Parteimitgliedschaft hätten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Kalbitz habe jedoch im Aufnahmeantrag unter anderem seine vorherige Mitgliedschaft bei den Republikanern nicht vollständig angegeben. Damit habe seine Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung angefochten werden können. Die Anfechtung liege vor, Kalbitz sei deshalb nicht AfD-Mitglied geworden.
Kalbitz soll bei rechtsextremer HDJ gewesen sein
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.
AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte mit den Worten: "Das Landgericht Berlin hat im Fall Andreas Kalbitz entschieden. Alle Mitglieder müssen dieses Urteil akzeptieren. Aufgabe des Bundesvorstands ist es nun, alle legitimen Strömungen hinter den Zielen unserer Partei zu vereinen."