Arbeitsminister Heil hat eine gesetzliche Regelung für Pläne der Ampel-Koalition für eine kapitalgedeckte Rentenfinanzierung angekündigt. Sozialverbände fordern ethische Anlagen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigt die Pläne der Ampel-Koalition zum Einstieg in eine kapitalgedeckte Rentenfinanzierung verteidigt und eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt. Sozial- und Entwicklungsverbände forderten in dem Zusammenhang, unbedingt auf Nachhaltigkeit und ethische Aspekte zu achten.
Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte Heil, ihm sei wichtig, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabil zu halten. "Das geht über eine gute Arbeitsmarktpolitik, aber eben auch durch eine kapitalgedeckte Ergänzung bei der Rente", so Heil.
Heil: Zehn Milliarden Euro Kapitalstock
Zur langfristigen Stabilisierung werde man daher in einem ersten Schritt einen Kapitalstock mit einem Volumen von 10 Milliarden aufbauen. Nach Heils Worten soll hierzu eine entsprechende Novelle kommen:
Über die genauen Regeln und die konkrete Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag "werden wir uns unterhalten", sagte er mit Blick auf die Regierungspartner Grüne und FDP.
Arbeitsminister: Nicht nur in Staatspapiere investieren
Heil hob hervor: "Ich finde es vollkommen richtig, dass wir den Fonds in Höhe von 10 Milliarden Euro intelligent und sicher anlegen. Und nicht nur in Staatspapiere, zumal die im Moment bekanntlich keine große Rendite abwerfen."
Sozialverbände und Entwicklungshilfeorganisationen äußerten sich hingegen skeptisch und verlangten Vorkehrungen im Gesetz, um öffentliche Investitionen in nicht nachhaltige Wertpapiere zu unterbinden.
Paritätischer Verband: Enger Ethikkodex
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider, sagte, der Bundestag müsse "unbedingt über die ethischen Kriterien der Anlagen entscheiden. Anders kann es nicht gehen". Im Fall einer Kapitalrente brauche es "einen sehr eng gefassten Ethikkodex".
Die Rentenversicherung dürfe beispielsweise nicht in Unternehmen investieren, "bei denen man davon ausgehen kann, dass in ihren Produktions- und Lieferketten die Einhaltung von Menschenrechten oder Klimaschutzstandards missachtet werden".
"Brot für die Welt": Auch Nachhaltigkeit beachten
Auch die zuständige Referentin bei der evangelischen Entwicklungshilfeorganisation "Brot für die Welt", Jutta Albrecht, verlangte:
Diese Anforderungen sollten in dem entsprechenden Gesetz "verpflichtend aufgeführt werden." Auszuschließen seien etwa Investments in Unternehmen, die "Zwangs- oder Kinderarbeit zulassen oder den gesetzlichen Mindestlohn nicht bezahlen".
Klimaschädlinge aussperren
Auch Anlagen bei Konzernen, die ihre Gewinne mit klimaschädlicher Verstromung von Kohle und Gas sowie Atomenergie erwirtschafteten oder "Modelle zur Steuervermeidung" verfolgten, sollten ausgenommen werden
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