Kartellamt: Keine Hinweise auf illegale Spritpreis-Absprache

    Untersuchung zur Ölindustrie:Kartellamt: Keine Absprachen bei Spritpreisen

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    Das Bundeskartellamt hat bisher keine Hinweise auf illegale Absprachen bei den Spritpreisen entdeckt. Auch der dreimonatige Tankrabatt sei "überwiegend" weitergegeben worden.

    Tankstelle in Regensburg
    Einem Zwischenbericht des Kartellamts zufolge konnten bis dato keine illegalen Preisabsprachen beim Sprit nachgewiesen werden. (Symbolbild)
    Quelle: imago/Manfred Segerer

    Das Bundeskartellamt ist bei seiner Untersuchung der Hintergründe hoher Spritpreise in Deutschland bislang nicht auf Hinweise illegaler Preisabsprachen großer Mineralölkonzerne gestoßen. Dafür gebe es keine Anzeichen, teilte das Kartellamt am Montag bei der Veröffentlichung eines Zwischenberichts zur Untersuchung mit.
    Die Mineralölindustrie habe zudem im vergangenen Sommer den vom 01. Juni bis 31. August geltenden dreimonatigen Tankrabatt "überwiegend" weitergegeben, teilte die Behörde mit.

    Bundeskartellamt: Hohe Spritpreise nicht nur wegen Kostensteigerungen

    Hintergrund der Ermittlungen der Wettbewerbshüter war die nachhaltige Entkopplung der Tankstellenpreise von der Entwicklung des Rohölpreises in den Wochen und Monaten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

    Unsere Untersuchung zeigt, dass sich diese Entwicklung nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen lässt.

    Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

    Die meisten Mineralölkonzerne hätten mit ihren Raffinerien sehr hohe Gewinne erwirtschaftet, betonte Mundt. Trotzdem könne das Kartellamt nach geltender Rechtslage nur dann einschreiten, "wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliegt".
    Dafür seien hohe Preise und hohe Unternehmensgewinne "noch kein ausreichendes Indiz". Die Ermittlungen der Behörde dauerten aber an.

    Behörde: Andere Studien belegen Tankrabatt-Weitergabe ebenfalls

    Der sogenannte Tankrabatt war gemeinsam mit dem 9-Euro-Ticket für drei Monate eingeführt worden, um Verbraucher angesichts der Energiekrise und hohen Energiepreise zu entlasten. Die Energiesteuer für Benzin war damals um knapp 30 Cent pro Liter, für Diesel um gut 14 Cent pro Liter gesenkt worden.
    Das Kartellamt verwies in diesem Zusammenhang auf andere Studien, die ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die Steuerentlastung überwiegend weitergegeben worden war.

    Habeck kündigte mehr Kompetenzen für Bundeskartellamt an

    Das Kartellamt hatte angekündigt, die Entwicklung der Benzin- und Dieselpreise genau zu beobachten. Die Wettbewerbshüter greifen dabei auch auf Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zurück. Deren Daten können auch die Verbraucher etwa über entsprechende Apps abrufen.
    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte sich dafür ausgesprochen, dem Kartellamt im Kampf gegen hohe Spritpreise mehr Kompetenzen zu geben.

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