Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek hatte für Ungeimpfte unter anderem höhere Kassenbeiträge gefordert. Daran gibt es Kritik.
Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat höhere Krankenkassenbeiträge für Impfunwillige und Impfgegner strikt abgelehnt. "Die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit über 100-jähriger Geschichte kennt keine risikoadaptierten Prämien", sagte Gassen der "Rheinischen Post".
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte vorgeschlagen, bei Verstößen gegen die geplante allgemeine Corona-Impfpflicht auch höhere Krankenkassenbeiträge zu erwägen.
Kritik an diesen Überlegungen kam auch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. "Holetschek sollte nicht mit dem Feuer spielen. Das setzt Fliehkräfte frei, die wir nicht mehr beherrschen können", sagte Brysch der Nachrichtenagentur dpa.
Kassenärzte: Menschen bei Impfung überzeugen
"In der Logik des bayerischen Gesundheitsministers müsste es zukünftig auch Zuschläge für Raucher oder Patienten mit Übergewicht geben, da auch diese regelhaft hohe Behandlungskosten auslösen", sagte Gassen. "Es bleibt außerdem rätselhaft, wie Malusregelungen bei Menschen greifen sollen, die im Rahmen von Transferleistungen krankenversichert sind. Es wäre besser, die Menschen zu überzeugen", sagte der KBV-Präsident.
Es war noch gar kein Corona-Impfstoff in Sicht, als viele in der Politik bereits schworen: Eine Impfpflicht dürfe es keinesfalls geben, das habe es noch nie gegeben.
Brysch sagte, wenn dies im Zusammenhang mit einer Impfpflicht gelten solle, müsse alles auf den Prüfstand, was ein Risiko für den Menschen bedeute. "Das fängt bei Sport an und geht über das Rauchen weiter", sagt Brysch. Etwa Raucher oder Adipöse an den Kosten ihrer Behandlung beteiligen, wenn sie als Folge ihres Lebenswandels erkrankten, "wäre ein Irrweg".
Der bayerische Gesundheitsminister Holetschek hatte argumentiert, das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, sei deutlich erhöht. Für sie kämen daher unter anderem höhere Krankenkassenbeiträge, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengeldes infrage.
Holetschek-Vorschläge im Sozialgesetzbuch schon vorhanden
Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind schon im Sozialgesetzbuch geregelt, nämlich bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheits-Operationen, Tattoos oder Piercings. Eine ähnliche Regelung gilt laut Gesetz, sollte sich der Versicherte die Krankheit vorsätzlich zugezogen haben.
Bei Schönheits-OPs, Piercings oder Tattoos gehe um risikoreiche Eingriffe, so Brysch. "Nicht-geimpft ist damit in keiner Weise vergleichbar. Unterlassen ist etwas ganz anderes als Handeln. Es wäre eine 180-Grad-Wende im Sozialgesetzbuch", sagte Brysch.
Anfang Dezember hatte sich die Kassenärztliche Vereinigung Berlin für eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter an Krankenhausleistungen ausgesprochen.