Menschenrechtsgerichtshof: Ukraine klagt gegen Russland

    Menschenrechtsgerichtshof:Ukraine klagt gegen Russland

    28.06.2022 | 22:12
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    Nach ukrainischer Darstellung hat Russland während seines Angriffskrieges im Nachbarland schwere Menschenrechtsverletzungen begangen. Kiew klagt deshalb in Straßburg.

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.
    Quelle: Jean-Christophe Bott/epa/dpa

    Die Ukraine hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Russland eingereicht. Das bestätigte das Gericht in Straßburg am Dienstagabend. Gegenstand sind Vorwürfe der Invasion und gezielter Angriffe auf Zivilisten unter Missachtung des Völkerrechts.

    Massive Menschrechtsverletzungen beklagt

    Gerichtspräsident Robert Spano habe den Fall der Vierten Sektion des Gerichts zugewiesen und Russland in Kenntnis gesetzt. Vorausgegangen waren laut der Mitteilung vier andere Eingaben des ukrainischen Staates sowie rund 8.500 Einzelbeschwerden.
    Die jetzt vervollständigte Klage richtet sich den Angaben zufolge gegen massive und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die von der Russischen Föderation im Zuge ihrer Militäroperationen auf ukrainischem Gebiet seit dem 24. Februar begangen worden seien.



    Schwere Vorwürfe gegen Moskau

    Die Regierung in Kiew macht demnach russische Streitkräfte und andere Bewaffnete unter russischer Kontrolle für Tausende tote, verwundete, festgehaltene oder verschollene Zivilisten verantwortlich, weiter für die Zerstörung des Besitzes von Hunderttausenden und Millionen Vertriebene. Die Ukraine wirft Russland die Verletzung zahlreicher Menschenrechte vor.
    Im Einzelnen sind dies das Recht auf Leben (Artikel 2), das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung (Artikel 3), das Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (Artikel 4), das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5), das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8), Religionsfreiheit (Artikel 9), Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10), Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 11), das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13) und das Diskriminierungsverbot (Artikel 14).
    Ferner verletzte Russland laut dem Beschwerdeführer Ukraine den in Zusatzprotokollen garantierten Schutz des Eigentums, das Recht auf Bildung, das Recht auf Freizügigkeit und das Verbot der Ausweisung aus dem eigenen Lande.
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