Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Bedingungen aufwachsen, sollen bessere Hilfe bekommen. Das Kabinett hat dazu eine Reform auf den Weg gebracht.
Der Schutz von besonders unterstützungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen soll verbessert werden.
Die Bundesregierung hat dazu ein Gesetz beschlossen, mit dem die Kinder- und Jugendhilfe reformiert werden soll.
Jugendliche dürfen Großteil des Verdienstes behalten
Das Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sieht unter anderem vor, dass Jugendliche, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind und sich in einem Nebenjob etwas hinzuverdienen, mindestens drei Viertel ihres Verdienstes behalten dürfen.
Nur maximal 25 Prozent des Verdienstes darf den Plänen zufolge künftig für die Beteiligung an den Unterbringungskosten herangezogen werden. Bisher sind es 75 Prozent.
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Kinder können dauerhaft bei Pflegeeltern bleiben
Mit dem Gesetz werden zudem die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu geregelt. Wenn das Kind bei den Pflegeltern dauerhaft besser aufgehoben ist, soll es dort unter bestimmten Umständen auch dauerhaft und nicht nur befristet bleiben können.
In diesem Punkt war ein Kompromiss zwischen Union und SPD erforderlich. Die Union hatte einen SPD-Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode abgelehnt, weil ihr die Rechte der leiblichen Eltern zu kurz kamen.
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Unangemeldete Kontrolle in Heimen, bundesweite Ombudsstellen
Vorgesehen ist außerdem, dass Heime künftig jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden können.
Kinderärzte, die sich bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, sollen vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung bekommen.
Bundesweit ist darüber hinaus die Einrichtung von Ombudsstellen geplant, an die sich Eltern und Kinder bei Beschwerden über Entscheidungen von Jugendämtern wenden können.
Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche
Nach Giffeys Angaben sollen auch Kinder und Jugendliche einen eigenen Beratungsanspruch bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind.
Giffey bezeichnete das Gesetz als "eines der Flaggschiffprojekte in dieser Legislatur". Im vergangenen Jahr seien mehr als 9.000 Beiträge von Experten eingegangen, um das Gesetz mitzugestalten. Es muss noch durch Bundestag und Bundesrat.