Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat erste Eckpunkte für die Kindergrundsicherung angekündigt. Sie nannte einen Zeitplan und erste Details der geplanten Sozialleistung.
Für die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) einen Zeitplan skizziert und darüber hinaus erste Details der geplanten Sozialleistung erläutert.
Den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben) sagte sie: "Anfang des kommenden Jahres werde ich Eckpunkte vorlegen. Nach der Sommerpause folgt der Gesetzentwurf."
Die Kindergrundsicherung könne angesichts steigender Kinderarmut in der Krise "ein wirklicher Paradigmenwechsel" sein.
"Kindergrundsicherung-Check" wird eingeführt
Um den Bedarf zu ermitteln, werde ein "Kindergrundsicherung-Check" eingeführt, kündigte Paus an. Familien, deren Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreite, sollten über die Finanzbehörden gezielt angesprochen werden.
Die Beantragung der Leistung solle dann "bequem online" über ein Portal abgewickelt werden, sagte die Ministerin.
Zu den Leistungen zählen ihren Angaben zufolge:
- ein Garantiebetrag unabhängig vom Einkommen der Eltern
- und ein einkommensabhängiger Zusatzbetrag.
Noch keine Angaben zur Höhe der Sozialleistung
Zur Höhe der Sozialleistung wollte sich Paus zunächst nicht äußern, deutete aber gezielte Hilfen für einkommensschwächere Familien an. "Wir müssen uns gezielt darum kümmern, dass die Familien mit wenig Einkommen mehr Geld für ihre Kinder bekommen", sagte die Ministerin. Gut situierte Familien dagegen bräuchten keine höheren Leistungen.
Zweifel an der Realisierbarkeit der Kindergrundsicherung angesichts milliardenschwerer Ausgaben für Entlastungspakete und Energiepreisbremsen wies Paus zurück. Die Ampel-Parteien hätten sich im Koalitionsvertrag zu diesem "wichtigen sozialpolitische Projekt verpflichtet", sagte sie. Der Bundeskanzler stehe "voll dahinter".