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Deutlicher Ausbau bis 2032 : Das sind die neuen Windkraftziele

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Die Bundesregierung will den Ausbau von Windrädern an Land in den kommenden Jahren deutlich beschleunigen. Abstandsregeln wie in Bayern werden damit zum Teil ausgehebelt.

Archiv: Windräder in Niedersachsen am 23.10.2019
Das Gesetzespaket soll sicherstellen, dass zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windanlagen verfügbar werden.
Quelle: dpa

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zeigt sich am Mittwoch in Berlin sichtlich optimistisch. Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzespaket soll der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommen.

Die neue Strategie ist klar: Ehrgeizige Prozentvorgaben mit entsprechenden Rechtsfolgen sollen die Bundesländer antreiben, mehr Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen.

Habeck stellte das Gesetzespaket gemeinsam mit der Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) und der Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vor.

Diese Ziele soll das Gesetzespaket erfüllen:

Das Gesetzespaket soll sicherstellen, dass spätestens 2032 zwei Prozent der Fläche in Deutschland für Windkraftanlagen verfügbar werden. Dabei werden für jedes einzelne Bundesland Flächenziele festgelegt.

Stärker in die Pflicht genommen werden Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen - sie müssen jeweils 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft nutzbar machen.

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Dagegen gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland eine Vorgabe von lediglich 1,8 Prozent. Die anderen Flächenländer liegen dazwischen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von lediglich 0,5 Prozent ihres Gebiets.

Die Vorgaben müssen dem Entwurf zufolge bis zum 31. Dezember 2032 erreicht werden. Für Ende 2026 ist bereits jeweils ein Zwischenziel vorgegeben

Habeck rechnet mit weiteren Widerständen

In der Bevölkerung und in den Bundesländern gibt es teils Widerstände beim Ausbau der Windenergie. Wirtschaftsminister Habeck sprach diesen Streit am Mittwoch explizit an: "Uns ist sehr wohl bewusst, dass diese Gesetze für Widerstände sorgen und in einigen Regionen Ängste auslösen werden."

Wir begeben uns nicht durch die Sorgen und Ängste in die Handlungsunfähigkeit.
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister

Von den neu gesteckten Zielen für den Ausbau der Windenergie ist Deutschland noch weit entfernt. "Derzeit sind lediglich rund 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Lediglich 0,5 Prozent seien tatsächlich verfügbar, erklärte Habeck auf der Pressekonferenz. Zudem seien die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt.

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Abstandsregeln werden zum Teil ausgehebelt

Abstandsregeln, wie die 10-H-Regel in Bayern, sollen durch das neue Gesetz nicht mehr flächendeckend dafür sorgen können, dass die Ziele des neuen Gesetzes verfehlt werden, so Habeck.

Die 10-H-Regel sieht vor, dass ein Windrad mindestens den zehnfachen Abstand seiner Höhe zu einem Wohnhaus einhält. Ein 200-Meter hohes Windrad muss bislang 2.000 Meter entfernt von Siedlungen aufgestellt werden. Bayern hatte die Regelung zuletzt bereits in einigen Regionen abgeschwächt.

"Was man nicht machen kann, ist zu sagen, wir machen gar nichts, alle anderen machen etwas, aber wir sind das Klimaschutzland", sagte Habeck in Richtung Bayern.

Änderungen auch beim Artenschutz geplant

Auch der Artenschutz soll durch neue Vorgaben angepasst werden. Er soll den Ausbau der Windenergie nicht bremsen, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Länder können Flächennutzung untereinander verhandeln

Die Bundesländer können jedoch in Zukunft zur Erreichung der vorgeschriebenen Ziele untereinander eine Art Flächenhandel betreiben, erklärte Habeck. Ein Bundesland, welches weniger als die erforderliche Landesfläche für Windenergie ausweist, könne einen Vertrag mit einem anderen Bundesland abschließen.

Dieses Land würde sich dann dazu verpflichten, den Flächenmangel für Windkraftanlagen auszugleichen, sagte der Bundeswirtschaftsminister.

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Der Bundesverband WindEnergie lobt das Gesetzespaket als "Kraftakt", mahnt aber an, dass es beim Konflikt zwischen Artenschutz und Windkraftanlagen nach wie vor keine ausreichende Klarheit gebe.

Lob und Kritik aus der Windenergie-Wirtschaft

"Wichtig für eine echte Beschleunigung ist, dass die Gesetze bei allen Beteiligten, also bei den Projektierern, aber auch in den Behörden vor Ort Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden kann und wo nicht“, fordert Kerstin Andreae, Vorsitzende des Energieverbandes BDEW. Dafür brauche es im Gesetz einen klaren Bewertungsmaßstab. Hier müsse dringend nachgebessert werden, so Andreae weiter.

Mit Material von dpa, Reuters und AFP

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Grafiken

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von Moritz Zajonz
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