Nach Festklebe-Aktion: Klimaaktivisten in Gewahrsam

    Nach Festklebeaktion:Klimaaktivisten müssen in Gewahrsam

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    In München haben Klimaaktivisten der "Letzten Generation" erneut mit Straßenblockaden auf sich aufmerksam gemacht. Nun müssen mehrere von ihnen bis zu 30 Tage in Polizeigewahrsam.

    Klimaaktivisten haben sich am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt auf die Fahrbahn geklebt und blockieren die Straße.
    Klimaaktivisten kleben sich auf Straße in München fest.
    Quelle: dpa

    Nach zwei aufeinanderfolgenden Festklebe-Aktionen hat das Amtsgericht München entschieden, drei Klimaaktivisten ohne Prozess bis Anfang Dezember in Gewahrsam zu nehmen. "Das ist sehr, sehr selten, dass das angewendet wird, das ist wirklich ein großer Ausnahmefall", sagte ein Polizeisprecher.
    Für zehn weitere Demonstranten sei dieser vierwöchige Freiheitsentzug ebenfalls beantragt worden, hier stehe die Vorführung vor dem Amtsgericht noch aus, teilte die Polizei am Freitag in München mit. Grundlage für das lange Einsperren ohne Prozess ist demnach das bayerische Polizeiaufgabengesetz.

    "Letzte Generation" hatte Münchener Straße blockiert

    Die 17 Klimaschutzaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" hatten die Straße am Vortag an einem zentralen Platz in der Münchner Innenstadt blockiert, indem sich die meisten von ihnen mit einer Hand auf der Fahrbahn festklebten. Dadurch kam es am Stachus für mehr als zwei Stunden in beiden Richtungen zu Behinderungen.
    Nach dem Ende der Blockade und der Feststellung ihrer Personalien kamen die Aktivisten am Donnerstagnachmittag wieder frei. Kurz nach der Freilassung starteten 15 der Aktivisten laut Polizei erneut am Karlsplatz eine Blockade und brachten den Verkehr zum Erliegen. Bis zum Eintreffen der Polizei hatten sich demnach die ersten Demonstranten mit einer Hand auf der Fahrbahn angeklebt. Die Blockade verursachte genau wie die vorherige laut Polizei erhebliche Verkehrsbehinderungen.

    Anzeige wegen Nötigung und Verstößen gegen Versammlungsgesetz

    Die Beteiligten im Alter zwischen 18 und 79 Jahren wurden wegen Nötigung sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angezeigt. Das Polizeipräsidium München warnte dringend vor einer Beteiligung an solchen Aktionen, diese seien Straftaten. "Aus dem Grund wird die Münchner Polizei, unter Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel, gegen derartige Blockadeaktionen weiterhin konsequent vorgehen", erklärte das Polizeipräsidium.
    Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.
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    Quelle: dpa, AFP

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