Eine Gruppe von Klägern will erreichen, dass Karlsruhe auch Länder zu schärferem Klimaschutz verpflichtet. Gegen Bayern und Brandenburg laufen bereits Verfassungsbeschwerden.
Was ist das Ziel?
Das Anliegen ist das gleiche wie bei der erfolgreichen Klage gegen den Bund: Die Länder sollen nicht nur allgemeine Ziele und Fristen zum Klimaschutz benennen, sondern auch konkrete Zwischenziele festschreiben. Und sie sollen verbindlich regeln, mit welchen Schritten sie diese Ziele erreichen wollen.
Warum wird gegen Länder geklagt?
Für die konkreten Schritte zum Klimaschutz sind häufig die Bundesländer zuständig. Sie beschließen zum Beispiel Vorschriften zum Abstand zwischen Windrädern und Wohngebieten, zu Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern, zu Abgasemissionen in Wohngebieten, zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, zu Naturschutz und Landwirtschaft. Die Klagen richten sich zunächst nur gegen Bayern und Brandenburg, ein Verfahren gegen Nordrhein-Westfalen ist in Vorbereitung.
Der Klimawandel bedroht ihre Existenz und die Zukunft ihrer Kinder. Mit einer Klage wollen zehn Familien und eine Jugendorganisation jetzt die Europäische Union zum Handeln zwingen.
Wer sind die Kläger?
Zum einen 21 junge Menschen zwischen sechs und 21, teilweise vertreten durch ihre Eltern. Außerdem machen drei Grundstückseigentümer aus Brandenburg mit, die sich persönlich durch fehlende Landesklimaschutzgesetze benachteiligt sehen. Unterstützt werden sie durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Ist das Bundesverfassungsgericht für die Länder zuständig?
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob in Deutschland das Grundgesetz beachtet wird. Dazu sind auch die Länder verpflichtet. Insofern ist Karlsruhe auch für die Länder zuständig. Allerdings können auch andere Gerichte, zum Beispiel die Verwaltungsgerichte, die Rechtmäßigkeit von Landesgesetzen überprüfen.
In bestimmten Fällen verlangt Karlsruhe, dass die Kläger erst einmal den Rechtsweg vor anderen Gerichten ausschöpfen, bevor das Bundesverfassungsgericht sich mit der Sache befasst.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Inhaltlich sind die Aussichten gut - angesichts des bereits ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts im April. Dabei gab das Gericht den Klageführern Recht und erklärte Teile des Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig. Dies stützte es auf Argumente, die auch in den Verfahren gegen die Länder geltend gemacht werden:
- Schutz künftiger Generationen vor den durch Erderwärmung verursachten Klimakatastrophen wie Stürmen, Fluten und Dürreperioden,
- Vermeidung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Freiheit: Da aktuell zu viel CO2 verbraucht werde, käme eine extreme Reduktionslast auf die später Geborenen zu.
Allerdings: Damit eine Klage erfolgreich ist, muss sie auch zulässig sein und bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Ob diese Voraussetzungen hier gegeben sind, wird man erst nach einer gründlichen Prüfung des Gerichts wissen.
Wie reagieren die Beklagten?
Das Brandenburgische Umweltministerium erklärte, der Klimaschutz sei ein zentrales Thema des Koalitionsvertrags. Man arbeite an einem Klimaplan, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtige. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte eine Verschärfung des Landesklimaschutzgesetzes an.