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Wegen Beihilfe zum Mord : NS-Prozess: Fünf Jahre Haft für 101-Jährigen

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Ein früherer Wachmann des Konzentrationslagers in Sachsenhausen ist verurteilt worden. Der heute 101-Jährige war wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen angeklagt.

Der Angeklagte kommt zur Fortsetzung des Prozess des Landgericht Neuruppin, aufgenommen am 16.01.2022
Neun Monate lang verhandelte das Landgericht Neuruppin gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann des KZ Sachsenhausen - nun wurde der 101-Jährige schuldig gesprochen. (Archivfoto)
Quelle: dpa

Im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist der Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil gegen den 101-Jährigen wurde am Dienstag in Brandenburg an der Havel verkündet.

Josef S. habe mit seiner Tätigkeit im Konzentrationslager "Terror und Massenmord gefördert", sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann bei der Urteilsverkündung. Dies sei dem Angeklagten auch bewusst gewesen. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die Verbrechen in Sachsenhausen bereitwillig unterstützt.

Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.
Vorsitzender Richter Udo Lechtermann

Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen

Das Landgericht Neuruppin kam mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch oder im Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe beantragt. Nebenklagevertreter hatten sich für eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren ausgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Josef S. wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3.500 Fällen angeklagt. Den Ermittlungen zufolge war er zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 als SS-Mann in Sachsenhausen im Einsatz.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Der 101-Jährige hatte in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bestritten, dass er in dem KZ tätig war und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

Der Prozess wurde aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen geführt. Der hochbetagte Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen.

Zehntausende Häftlinge kamen ums Leben

In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren in der Zeit von seiner Errichtung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma.

Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.

Doku | ZDFinfo Doku - Die SS - Macht und Mythos: Täterjagd 

Nach 1945 entziehen sich die meisten SS-Täter ihrer Verantwortung. Durch Leugnen, neue Identitäten oder Flucht gen Südamerika. Nazi-Netzwerke helfen ihnen, der Justiz zu entkommen.

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