Wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt nun der Generalbundesanwalt. Es wurde ein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet.
Wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine ermittelt jetzt auch der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank. Es wurde ein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet, wie dem ZDF bestätigt wurde. Zuvor hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darüber mit der "Passauer Neuen Presse" gesprochen.
Offenbar konkrete Anhaltspunkte
Das Verfahren hat der Generalbundesanwalt von sich aus aufgenommen. Es gibt keine besonderen Beschuldigten, sondern richtet sich gegen Unbekannt. Es geht darum, Anhaltspunkte für mögliche Kriegsverbrechen zu sammeln. Ein solches Verfahren gab es ebenfalls, als der Syrien-Krieg begann.
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur und der Nachrichtenagentur AFP hat die Karlsruher Behörde konkrete Anhaltspunkte für bereits begangene Kriegsverbrechen. Die Ermittler befürchten zudem, dass es zu weiteren Straftaten kommt, wie es hieß.
Dabei gehe es insbesondere um den Verdacht, dass verbotene Methoden der Kriegsführung eingesetzt würden, um mögliche Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und gegen Personen, hieß es weiter.
Buschmann: "Werden alle Beweise sichern"
Bei einem Strukturermittlungsverfahren geht es nicht um Ermittlungen gegen konkrete Menschen, sondern darum, möglichst breit Beweise zu sichern. Diese Informationen sollen später dazu dienen, Einzelne strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Mit Blick auf mögliche russische Kriegsverbrechen sind etwa auch Flüchtende eine wichtige Quelle, die zu vielen Tausenden aus der Ukraine kommen. Die gewonnenen Informationen können auch auf internationaler Ebene beigesteuert werden.
Der Krieg in der Ukraine tobt weiter und immer mehr Menschen flüchten vor den russischen Truppen. Ein ehemaliger Flüchtling hilft an der Grenze.
Buschmann sagte der Zeitung, mögliche Verletzungen des Völkerstrafrechts müssten konsequent verfolgt werden. Die europäischen Justizminister hätten sich abgestimmt: "Wir werden alle Beweise für Kriegsverbrechen erheben und sichern", erklärte er. Der Minister bezeichnete den Ukraine-Krieg als eine "durch nichts zu rechtfertigende schwere Verletzung des Völkerrechts".
Staatspräsidenten genießen laut Völkerstrafgesetzbuch Immunität
Seit 2015 gibt es in Karlsruhe bereits ein Strukturermittlungsverfahren nur zur Ostukraine. Beim Generalbundesanwalt gehen derzeit auch etliche Strafanzeigen wegen des Ukraine-Kriegs ein. In vielen dieser Anzeigen wird gefordert, den russischen Präsidenten Wladimir Putin zur Verantwortung zu ziehen.
Das ist in Deutschland aber faktisch unmöglich. Hintergrund sogenannter Strukturermittlungsverfahren ist das sogenannte Weltrechtsprinzip: Kriegsverbrecher sollen nirgendwo auf der Welt eine sichere Zuflucht finden.
Als Staatspräsident genießt Putin hier Immunität. Das Völkerstrafgesetzbuch stellt zwar auch "Verbrechen der Aggression" (Paragraph 13) unter Strafe. Eine Verfolgung durch den Generalbundesanwalt wäre aber nur möglich, wenn ein Deutscher einen Angriffskrieg führen oder Deutschland selbst angegriffen würde.
Internationaler Strafgerichtshof ermittelt
Vergangene Woche hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine eingeleitet. Außerdem hat die Ukraine Russland beim höchsten Gericht der Vereinten Nationen, dem Internationalen Gerichtshof (IGH), wegen Verletzung der Völkermord-Konvention von 1948 verklagt.
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