Sie sind hier:

Kampf gegen Hasskommentare : Berliner Gericht gibt Künast nun Recht

Datum:

Nach ihrem Sieg vor dem Bundesverfassungsericht gibt nun auch das Berliner Gericht Renate Künast Recht. Die Grünen-Politikerin hatte wegen Hasskommentaren gegen Facebook geklagt.

Renate Künast
Renate Künast hat sich erfolgreich gegen Hasskommentare bei Facebook gewehrt.
Quelle: Peter Frischmuth

Im Kampf gegen Hasskommentare bei Facebook hat Renate Künast (Grüne) einen Erfolg vor dem Kammergericht Berlin erzielt. Das soziale Netzwerk muss der Politikerin die Daten von weiteren zehn Nutzerinnen und Nutzern herausgeben, die Künast im Internet massiv beleidigt hatten. Das bestätigte das Büro der Bundestagsabgeordneten ZDFheute.

Künast war zusammen mit der gemeinnützigen Organisation HateAid gegen Hasskomentare vorgegangen. Das Landgericht Berlin hatte zunächst alle Kommentare als von der Meinungsfreiheit gedeckt eingestuft. Erst nach einer Beschwerde wurden zwölf der 22 Kommentare für rechtswidrig befunden.

Grünen-Politikerin Renate Künast klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Facebook, nachdem sie von Unbekannten beschimpft wurde. Die Richter gaben ihr Recht und prüfen die Posts erneut.

Beitragslänge:
1 min
Datum:

Verfassungsgericht hob Urteile auf

Künast legte daraufhin Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Kammergerichts Berlin ein. Daraufhin hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung der Vorinstanzen auf und verwies den Fall zurück an das Kammergericht.

Die Berliner Gerichte hätten nicht zwischen Künasts Persönlichkeitsrechten und der Meinungsfreiheit der Kommentierenden abgewogen. Sie seien zu pauschal davon ausgegangen, dass einige Äußerungen keine unzulässige Schmähkritik darstellten.

Nachdem nun auch das Berliner Kammergericht Künast Recht gab, äußerte sich die Politikerin erleichtert. "Ich muss jetzt erst mal tief Luft holen, um mich nach dem langen Kampf freuen zu können," sagte Künast laut einer Mittelung.

Wer sich in der Demokratie engagiert, ist nicht Freiwild derer, die die Demokratie systematisch zerstören wollen. Gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen.
Renate Künast (Grüne), Bundestagsabgeordnete

Rechtsextremist verbreitete Falschzitat

Auslöser für den Rechtsstreit war ein Falschzitat des bekannten Rechtsextremisten Sven Liebich, unter dem zahlreiche User beleidigende Kommentare schrieben. Liebich hatte vor einigen Jahren behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies hatte sie jedoch nie gesagt, wie die Berliner Richter nun noch einmal betonten. Da Liebich die Aussage in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat.

Liebich wurde unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Neben Künast hatte er auch andere Politiker und politische Gegner falsch zitiert und beleidigt. Gegen das Urteil des Landgerichts Halle hat er Revision eingelegt.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.