Nach ihrem Sieg vor dem Bundesverfassungsericht gibt nun auch das Berliner Gericht Renate Künast Recht. Die Grünen-Politikerin hatte wegen Hasskommentaren gegen Facebook geklagt.
Im Kampf gegen Hasskommentare bei Facebook hat Renate Künast (Grüne) einen Erfolg vor dem Kammergericht Berlin erzielt. Das soziale Netzwerk muss der Politikerin die Daten von weiteren zehn Nutzerinnen und Nutzern herausgeben, die Künast im Internet massiv beleidigt hatten. Das bestätigte das Büro der Bundestagsabgeordneten ZDFheute.
Künast war zusammen mit der gemeinnützigen Organisation HateAid gegen Hasskomentare vorgegangen. Das Landgericht Berlin hatte zunächst alle Kommentare als von der Meinungsfreiheit gedeckt eingestuft. Erst nach einer Beschwerde wurden zwölf der 22 Kommentare für rechtswidrig befunden.
Grünen-Politikerin Renate Künast klagte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Facebook, nachdem sie von Unbekannten beschimpft wurde. Die Richter gaben ihr Recht und prüfen die Posts erneut.
Verfassungsgericht hob Urteile auf
Künast legte daraufhin Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Kammergerichts Berlin ein. Daraufhin hob das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung der Vorinstanzen auf und verwies den Fall zurück an das Kammergericht.
Die Berliner Gerichte hätten nicht zwischen Künasts Persönlichkeitsrechten und der Meinungsfreiheit der Kommentierenden abgewogen. Sie seien zu pauschal davon ausgegangen, dass einige Äußerungen keine unzulässige Schmähkritik darstellten.
Nachdem nun auch das Berliner Kammergericht Künast Recht gab, äußerte sich die Politikerin erleichtert. "Ich muss jetzt erst mal tief Luft holen, um mich nach dem langen Kampf freuen zu können," sagte Künast laut einer Mittelung.
Rechtsextremist verbreitete Falschzitat
Auslöser für den Rechtsstreit war ein Falschzitat des bekannten Rechtsextremisten Sven Liebich, unter dem zahlreiche User beleidigende Kommentare schrieben. Liebich hatte vor einigen Jahren behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei. Dies hatte sie jedoch nie gesagt, wie die Berliner Richter nun noch einmal betonten. Da Liebich die Aussage in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat.
Liebich wurde unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Neben Künast hatte er auch andere Politiker und politische Gegner falsch zitiert und beleidigt. Gegen das Urteil des Landgerichts Halle hat er Revision eingelegt.