Kultusminister: Abi soll vergleichbarer werden

    Beschluss der Kultusminister:So soll das Abi vergleichbarer werden

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    Abitur ist Ländersache. Doch die Bundesländer wollen die Regeln vereinheitlichen und das Abi damit vergleichbarer machen. Was sich ändert - ein Überblick.

    Noten im Mathe-Abi in MV werden angehoben.
    Viele unterschiedliche Regeln: Länder wollen mehr Gleichklang beim Weg zum Abi
    Quelle: Thomas Warnack/dpa/Symbolbild/Archiv

    Das Abitur soll künftig in den einzelnen Bundesländern vergleichbarer werden. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) verständigt, wie sie in Berlin bekannt gab. Bereits am Donnerstag beschloss die KMK dafür eine Reform der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe". Diese gibt es seit 1972, angepasst wurde sie jedoch schon mehrfach.

    Was sich für Schülerinnen und Schüler ändern soll:

    Folgende Änderungen werden spätestens 2027 für Schülerinnen und Schüler verpflichtend, die dann in die Qualifizierungsphase eintreten und 2030 ihr Abitur machen:
    • Künftig sollen die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe nur noch zwei oder drei Leistungskurse wählen; bisher waren es je nach Land bis zu vier. Bei zwei Leistungskursen sollen diese fünf Stunden pro Woche unterrichtet werden, bei drei Kursen können es auch vier Stunden sein.
    • Insgesamt wählen Abiturienten während der Oberstufe, der so genannten Qualifizierungsphase, verpflichtend 40 Kurse, wovon 36 in die Gesamtqualifikation einfließen, hieß es. Bisher lag die Zahl der Pflichtkurse zwischen 32 und 40.
    • Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer sollen nach dem Beschluss der KMK gestärkt werden: Sie sollen in künftig sechs statt bisher nur vier Schulhalbjahren zu belegen sein.
    • Naturwissenschaften werden in dieser Phase künftig dreistündig unterrichtet statt bisher optional zweistündig.
    • Zusätzlich sollen Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung vermittelt werden.

    Unterschiedliche Voraussetzungen für Abi-Noten

    Die KMK trage damit der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer höheren Vergleichbarkeit des Abiturs Rechnung, sagte die Berliner Bildungssenatorin und derzeitige KMK-Präsidentin Astrid-Sabine Busse (SPD). Damit sei die Grundlage gelegt, auch die Berechnung für die Abiturdurchschnittsnote weiter anzugleichen.
    Bildung liegt in Deutschland in Länderhoheit. Dadurch galten bisher je nach Land unterschiedliche Voraussetzungen für die Berechnung der Abiturleistungen und der Endnote. Das hatte für Schülerinnen und Schüler, die während der Oberstufenphase den Wohnort in ein anderes Bundesland verlegten, Auswirkungen auf die Anerkennung ihrer Leistungen.
    Forderungen nach einer Vereinheitlichung waren auch vom Deutschen Philologenverband erhoben wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Länder schon 2017 in einem Urteil auf eine höhere Vergleichbarkeit des Abiturs verpflichtet.
    Quelle: KNA, dpa

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