Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht nahm ihren Sohn im Regierungshubschrauber mit. War das erlaubt? Wir erklären die Rechtslage.
War der Mitflug des Sohns von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht im Regierungshubschrauber rechtens? Klare Antwort: Ja. Bundesministerinnen und -minister sind nach den maßgeblichen Richtlinien des Bundesverteidigungsministeriums, ebenso wie etwa der Bundespräsident, der Bundeskanzler oder die Präsidentin des Deutschen Bundestags, berechtigt, Flugzeuge der Bundeswehr für so genannte Sonderflüge zu nutzen.
Voraussetzung ist, dass das in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit geschieht und dass der Zweck der Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Kraftfahrzeugen nicht erreicht werden kann.
Die flugberechtigten Ministerinnen oder Minister dürfen auch bestimmen, welche Personen sie begleiten. Dabei wird nicht geprüft, inwieweit die Mitnahme notwendig ist. Allerdings können Begleiter, für deren Mitflug kein Bundesinteresse besteht, nur im Rahmen freier Kapazitäten mitgenommen werden, heißt es in einem Dokument des Verteidigungsministeriums zur Erläuterung der Richtlinien.
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) steht nach dem Flug ihres Sohnes in einem Regierungshubschrauber weiter in der Kritik. "Ich habe Verständnis dafür, wenn man das kritisiert", so Lambrecht.
Begleiter müssen Flug bezahlen
Der Mitflug ist jedoch nicht für alle Begleitpersonen kostenlos. Lediglich Mitarbeiter und Personenschützer der Flugberechtigten sowie besondere Gäste des Bundeskanzlers, des Bundespräsidenten und der Bundesaußenministerin fliegen auf Kosten des Staates mit.
Sonstige Begleiter müssen für ihren Mitflug den Preis bezahlen, den ein Lufthansa-Flug in der Economy-Klasse kosten würde. Bietet die Lufthansa für die Strecke keinen Flug an, werden Durchschnittskosten pro Flugmeile angesetzt. Wer kostenpflichtig mitfliegt, muss die Rechnung innerhalb von vier Wochen bezahlen.
Ausgestellt wird sie vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, einer Behörde, die dem Bundesverteidigungsministerium untersteht. Nach ihren eigenen Angaben hat Verteidigungsministerin Christine Lambrecht die Kosten des Flugs für ihren Sohn beglichen – und sich damit richtlinienkonform verhalten.
Samuel Kirsch arbeitet für die ZDF-Redaktion Recht und Justiz