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Reise in Regierungshelikopter : Ministerium: Flug von Lambrecht-Sohn zulässig

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Der Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht soll in einem Regierungshubschrauber mitgeflogen sein. Laut Ministerium ist die Mitreise eines Familienangehörigen regelkonform.

Christine Lambrecht, Verteidigungsministerin
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat ihren Sohn in einem Hubschrauber der Flugbereitschaft mitgenommen. Laut Ministerium war das zulässig.
Quelle: Kai Pfaffenbach/Reuters

Das Bundesverteidigungsministerium hat einen Bericht über einen angeblich unzulässigen Mitflug des Sohnes von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) in einem Regierungshubschrauber zurückgewiesen.

Ministerium: Flug gemäß Richtlinien

Mitflug und eine Kostenerstattung hätten "in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft" des Ministeriums stattgefunden, teilte ein Sprecher am Montag mit. Lambrecht habe die Kosten "gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen".

Das Portal Business Insider hatte zuvor berichtet, Lambrechts 21-jähriger Sohn sei in einem Regierungshubschrauber zu einem Osterurlaub mit seiner Mutter geflogen. Die Ministerin sei nach dem Truppenbesuch gemeinsam mit Personenschützern des Bundeskriminalamtes nach Sylt gefahren. Dem Bericht zufolge gab es bereits andere Mitreisen des Sohns.

Das Ministerium bestätigte, dass es am 13. April "einen Mitflug eines Familienangehörigen" Lambrechts in einem Luftfahrzeug der Flugbereitschaft gab. Der Flug sei vom Dienstsitz in Berlin nach Schleswig-Holstein erfolgt, wo Lambrecht am selben Tag einen Teil des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus Stadum besuchte.

Mitnahme von Begleitern gegen Kostenerstattung möglich

Grundlage des Mitflugs sei die "Richtlinie für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" gewesen, teilte der Ministeriumssprecher weiter mit.

Demnach ist auch die Mitnahme "sonstiger Begleiter" möglich, wenn diese für ihren Mitflug "einen Betrag in Höhe des Normaltarifs der Deutschen Lufthansa (Economy-Klasse) an die Bundeswehr" entrichten. Die am 8. April versandte Passagierliste habe den Namen des Familienangehörigen sowie die Kostenerstattung durch Lambrecht bereits "eindeutig vermerkt".

Strack-Zimmermann: "Das Ganze ist nicht wirklich korrekt"

Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), sagte im Fernsehsender "Welt", sie könne das noch nicht kommentieren, es sei aber ein ungewöhnlicher Vorgang.

Strack-Zimmermann: "Ich kann nicht beurteilen, was das für ein Flug war, ob die Ministerin sowieso unterwegs war. Das Ganze ist nicht wirklich korrekt, das wissen wir alle." Sie gehe davon aus, dass die Ministerin den Fall erklären könne.

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