Wegen der Corona-Pandemie wird bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit vielen Briefwählern gerechnet. Was muss man bei der Wahl zu Hause beachten?
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Wird Corona-bedingt mit mehr Briefwählern gerechnet?
Die baden-württembergische Landeswahlleiterin Cornelia Nesch sagt dazu: "Ich rechne bei der Landtagswahl wegen Corona mit einem höheren Briefwahlanteil. Dies lassen die während der Pandemie durchgeführten Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg erwarten."
Der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Marcel Hürter ergänzt: "Der Briefwähleranteil steigt seit Jahren stetig an und lag bei der Landtagswahl 2016 bei gut 30 Prozent. Aufgrund der Corona-Pandemie rechne ich mit einem weiteren Anstieg."
Ist aufgrund der Pandemie eine reine Briefwahl denkbar?
Eine reine Briefwahl ist im Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Ohne eine gesetzliche Grundlage ist eine reine Briefwahl nicht möglich. Eine ausschließliche Briefwahl ist nach derzeitigem Stand auch in Rheinland-Pfalz sehr unwahrscheinlich. [Welche Partei Ihre Interessen vertritt, verrät Ihnen der Wahl-O-Mat für Baden-Württemberg beziehungsweise der Wahl-O-Mat für Rheinland-Pfalz.]
Der Landtag in Mainz hat mit der Änderung des Landeswahlgesetzes Ende vergangenen Jahres die Voraussetzung dafür geschaffen, in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen eine ausschließliche Briefwahl anzuordnen. 14 der insgesamt 52 Kreiswahlleitungen haben bisher entsprechende Anträge beim Landeswahlleiter gestellt. Sie wurden jedoch abgelehnt.
Marcel Hürter betont: "Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben kommt die ausschließliche Briefwahl nur als Ultima Ratio in Betracht. Im Rahmen der Prüfung ist eine Gesamtabwägung zu treffen. Eine Entscheidung nur auf der Grundlage beispielsweise von Inzidenzwerten ist nicht möglich. In die Abwägung muss etwa auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Öffentlichkeit der Wahl einbezogen werden, die so nur im Wahllokal sichergestellt werden kann."
Wann ist der späteste Zeitpunkt, um die Briefwahl zu beantragen?
Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz ist letztmöglicher Termin für den Antrag auf Briefwahl Freitag, 12. März, 18 Uhr. Bei kurzfristiger, nachweislicher Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen in beiden Bundesländern auch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.
Bis wann müssen die Wahlunterlagen spätestens zur Post gebracht werden?
Der Wahlbrief muss in Baden-Württemberg spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angeführten zuständigen Stelle eingegangen sein. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl (11. März) abgeschickt werden.
In Rheinland-Pfalz gilt: Der Wahlbriefumschlag muss am Wahltag beim Wahlvorstand sein. Deshalb sollte dieser spätestens am Mittwoch, 10. März in den Briefkasten geworfen werden.
Auch am Wahltag kann in Baden-Württemberg noch per Briefwahl gewählt werden, indem der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckten Stelle abgegeben beziehungsweise eingeworfen wird.
Auch in Rheinland-Pfalz ist es in Ausnahmefällen möglich, die Wahlbriefe noch am Wahltag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder direkt im zuständigen Wahllokal abzugeben.
Was kann man tun, wenn man sein Kreuz versehentlich an der falschen Stelle gemacht hat?
Wer sich versehentlich verschrieben hat, kann sich in Baden-Württemberg an die Gemeinde wenden und erhält, wenn der verschriebene Stimmzettel in Gegenwart eines Gemeindebediensteten vernichtet wurde, einen neuen Stimmzettel.
In Rheinland-Pfalz gilt: Die Stimmzettel müssen so gekennzeichnet werden, dass der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Eine Korrektur ist möglich, wenn sie eindeutig als solche zu erkennen ist. Ist das nicht der Fall, wäre die Stimme ungültig.