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Lauterbach bei "Lanz" : Affenpocken: "Wird keine Pandemie geben"

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagt, dass durch die Affenpocken keine Pandemie drohe. Dennoch bestehe die Gefahr weiterer ähnlicher Erreger in naher Zukunft.

Zum Ausbruch der Affenpocken, Pandemie-Management und zur erwarteten Corona-Entwicklung im Herbst sowie über das geplante Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§219a)

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"Die Affenpocken sind keine Krankheit, wo wir eine Pandemie auch nur befürchten müssten. (…) Es wird keine Pandemie geben": entwarnende Worte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwochabend bei Markus Lanz.

In mehreren europäischen Ländern waren zuletzt vermehrt Verdachtsfälle der Affenpocken aufgetreten. Diese seien eine "ganz andere Erkrankung" als das Coronavirus, sagte Lauterbach. Sie breite sich nicht so schnell aus, das Virus sei harmloser. Zudem verlaufe die westafrikanische Variante der Affenpocken "selbst in Afrika, wo die Gesundheitssysteme nicht gut sind, in 99 Prozent der Fälle nicht tödlich".

21 Tage Isolation bei Affenpocken

Lauterbach erklärte, dass sich die Affenpocken über sexuelle Kontakte übertragen würden. Man müsse damit rechnen, dass Erkrankte mindestens 21 Tage ansteckend seien. Daher habe das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) folgende Empfehlung getroffen: "Man muss 21 Tage in Isolation sein, entweder im Krankenhaus oder zuhause. (…) Diejenigen, die unmittelbare Kontakte gewesen sind, (…) sollten für 21 Tage in Quarantäne."

Zudem habe Lauterbach Impfstoff gegen die Affenpocken beschafft, um "exponierten Menschen" Schutz zu bieten. An einer entsprechenden Empfehlung, welche Personengruppen sich impfen lassen sollten, werde aktuell gearbeitet, so der Bundesgesundheitsminister.

Zoonosen: 200 Ausbrüche pro Jahr

Mit Blick in die Zukunft warnte Lauterbach vor weiteren Zoonosen, Krankheiten, die von Tier zu Mensch übertragen werden. Tiere hätten "nur eine ganz kleine Spanne von Lebensumständen, in denen sie jeweils leben können".

Menschen hingegen könnten sich "unfassbar anpassen", so Lauterbach. Schätzungen würden sich darauf belaufen, dass es 10.000 Viren gebe, die - "theoretisch", wie Lauterbach betonte - auf Menschen übergehen könnten. Er sagte: "Wenn wir jetzt die Umwelt so verändern - (…) die Nahrungsketten verändern sich, die Biodiversität verändert sich - steigt die Zahl der Zoonosen deutlich, (…) sehr viel mehr als linear."

Deshalb hätten die G7-Länder einen Plan erarbeitet, um Zoonosen schneller zu erkennen, einzufangen und dagegen zu reagieren, so Lauterbach. Dafür brauche man ein weltumspannendes "System Feuerwehr". Der Bundesgesundheitsminister stellte klar: "200 (Zoonosen-)Ausbrüche pro Jahr (…) haben oft das Potential, Pandemien zu werden."

Kommt die Maskenpflicht zurück?

Derweil will Lauterbach für den Fall einer neuen Corona-Welle im Herbst die Möglichkeit schaffen, wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen vorzuschreiben. Derzeit werde erneut am Infektionsschutzgesetz gearbeitet, sagte er.

"Das läuft ja am 23.9. aus. Und dann wird die Frage erneut zu diskutieren sein, ob zum Beispiel Maskentragen in Innenräumen wieder verpflichtend wird", so Lauterbach bei "Lanz". Das könne wieder kommen, "ich halte das auch für unbedingt notwendig, dass wir uns für den Herbst diese Möglichkeit eröffnen".

Paragrafen 219a abschaffen?

Indes wird im Bundestag über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches debattiert, demzufolge ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gilt. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht die Abschaffung dieses Werbeverbots vor. Immer wieder waren Ärztinnen und Ärzte verurteilt worden, nachdem sie auf ihren Internetseiten über Abtreibungsmethoden informiert hatten.

Nach seiner diesbezüglichen Haltung gefragt, sagte Karl Lauterbach bei "Lanz": "219a gehört abgeschafft. (…) Das stigmatisiert die Ärztinnen und Ärzte, die das machen, zu Unrecht. (...) Das muss schnell geschehen, weil uns gehen die Ärztinnen und Ärzte aus, die diesen Eingriff machen." Karl Lauterbach wollte betont wissen, dass die Versorgungssicherheit hierbei entscheidend sei. Der Paragraf 219a führe in "die falsche Richtung".

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