Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung beschlossen

    Lauterbachs Pläne:Bis zu 30 Gramm Cannabis sollen legal sein

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    Kiffen soll legal werden: Das Bundeskabinett hat die Cannabis-Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach beschlossen. Allerdings muss noch die EU-Kommission grünes Licht geben.

    Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
    Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm "Genusscannabis" sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in "lizenzierten Fachgeschäften" und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Pläne mit dem Koalitionsvertrag und einem Versagen der bisherigen Drogenpolitik. Ein Viertel aller 18- bis 25-Jährigen habe im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert, bei steigender Tendenz. "Die Tendenz geht in die falsche Richtung", so Lauterbach. Ebenso wachse der Konsum bei Minderjährigen.

    Lauterbach hofft auf Zustimmung der EU

    Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Die EU-Verträge und das Völkerrecht verböten es bislang, Cannabis in den Verkehr zu bringen, weil es Gesundheitsschäden hervorrufen könne und Kriminalität damit einhergehe, sagte Lauterbach.
    Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass die Ziele eines besseren Gesundheitsschutzes und des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität und den Schwarzmarkt durch die neue Vorgehensweise besser erreicht würden.

    Keine Hängepartie wie bei der Maut

    Sollte es aber "eindeutig negative" Reaktion der EU geben, werde es kein Gesetzgebungsverfahren geben, so der SPD-Politiker. Eine "Hängepartie" und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren wie bei der Pkw-Maut wolle die Bundesregierung vermeiden.
    Bei einem "eindeutig positiven" Votum könne die Bundesregierung aber im ersten Quartal 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen. Er können sich in diesem Falle vorstellen, dass 2024 "die Legalität erreicht ist". Die Regierung erhoffe sich einen Impuls für die Drogenpolitik in ganz Europa.
    SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, "die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" einzuführen.

    Die Eckpunkte im Überblick

    Die von Lauterbach vorgelegten Eckpunkte sehen nun zunächst folgendes vor:
    • Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
    • Der Erwerb und Besitz von maximal 20 bis 30 Gramm "Genusscannabis" zum Eigenkonsum sollen straffrei sein, unabhängig vom konkreten THC-Gehalt. Auf eine THC-Grenze soll wegen zu großen Aufwands bei möglicher Strafverfolgung verzichtet werden.
    • Privater Eigenanbau wird in begrenztem Umfang erlaubt - "drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person". Diese müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
    • Der Verkauf in "lizenzierten Fachgeschäften" - Zutritt erst ab 18 - und eventuell Apotheken soll ermöglicht werden. Werbung für Cannabisprodukte wird untersagt. Die Menge, die pro Kunde verkauft werden darf, wird begrenzt. Einen Versandhandel soll es zunächst nicht geben. Der Handel ohne Lizenz bleibt strafbar.
    • "Wegen des erhöhten Risikos für cannabisbedingte Gehirnschädigungen in der Adoleszenz" soll geprüft werden, ob es für unter 21-jährige Käufer eine THC-Obergrenze geben soll.
    • Neben der Umsatzsteuer auf Verkäufe ist eine gesonderte "Cannabissteuer" geplant, die sich nach dem THC-Gehalt richtet. Ziel ist ein Endverbraucherpreis, "welcher dem Schwarzmarktpreis nahekommt".
    • Cannabis-Produkte zum Rauchen und Inhalieren oder zur Aufnahme in Form von Kapseln, Sprays oder Tropfen sollen zum Verkauf zugelassen werden. Sogenannte Edibles, also etwa Kekse oder Süßigkeiten mit Cannabis, zunächst nicht.
    • Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote sollen ausgebaut werden. Es sei insbesondere notwendig, niedrigschwellige und flächendeckende Frühinterventionsprogramme zur Konsumreflexion für konsumierende Jugendliche einzuführen, heißt es in den Eckpunkten.
    • Begleitend sollen Daten erhoben und analysiert werden zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabis-Freigabe. Nach vier Jahren sollen die Regelungen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden, vor allem mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie mit Blick auf die Straßenverkehrssicherheit.
     Die deutsche Flagge und ein grünes Hanfblatt darauf.
    Cannabis ist die am meisten gehandelte Droge in Deutschland. Jetzt wächst das Gras auch ganz legal hierzulande im Dienst der Medizin. Eine junge Branche ist in Goldgräberstimmung.10.11.2021 | 43:40 min

    CDU-Kritik: "Völlig unausgegoren"

    Die drogenpolitische Sprecherin von CDU und CSU, Simone Borchardt, kritisiert die Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung als "völlig unausgegoren". Es gebe ein Wirrwarr um Obergrenzen. Offen sei die Frage, wie viele Cannabis-Pflanzen privat gezüchtet werden dürften, zwei oder drei. Auch sei nicht klar, ob nun der Kauf von 20 oder 30 Gramm Cannabis legal sein solle.
    Borchardt warnte vor Langzeitfolgen des Cannabis-Konsums wie Hirnschädigungen oder Schizophrenie. Sie kritisierte auch die Prioritätensetzung des Bundesgesundheitsministers. Im Gesundheitswesen gebe es gerade ganz andere Probleme als die Frage einer Cannabis-Legalisierung, sagte Borchardt ZDFheute.
    Quelle: ZDF, dpa, AFP, KNA

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