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Behandlungsabbruch : Lauterbach lehnt "Ex-Post-Triage" ab

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Ein Gesetz soll die Auswahl von Patienten bei zu wenig Kapazitäten im Krisenfall regeln. Lauterbach schließt einen Behandlungsabbruch bei Patienten mit geringen Chancen aus.

Hessen, Fulda: Eine Intensiv-Pflegerin versorgt einen schwer an Corona erkrankten Patienten auf der Intensivstation des Klinikums in Fulda.
Sollten Patienten mit geringen Überlebenschancen nicht mehr behandelt werden? Lauterbach ist nun doch dagegen.
Quelle: Boris Roessler/dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat streng gefasste gesetzliche Kriterien für eine sogenannte Triage in Aussicht gestellt, also für eine Priorisierung von Patienten bei zu knappen Kapazitäten. Mit Blick auf einen möglichen Behandlungsabbruch von Patienten mit geringeren Überlebenschancen sagte der SPD-Politiker am Montag, eine solche "Ex-Post-Triage" sei ethisch nicht vertretbar.

Dies sei weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen zuzumuten. "Deshalb werden wir es auch nicht erlauben." Selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung sollte nur unter hohen Auflagen möglich sein, sagte Lauterbach. In der Corona-Pandemie war das Thema wegen teils ausgelasteter Intensivstationen in den Fokus gerückt.

Erster Entwurf sah offenbar Behandlungsabbruch vor

Berichten zufolge sah ein Gesetzentwurf von Lauterbach zunächst vor, dass eine Intensivbehandlung zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen abgebrochen werden kann, wenn dem drei Ärzte zustimmen.

Gegen dieses Vorhaben gab es aber Protest der Grünen. "Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach", sagte deren Abgeordnete Corinna Rüffer.

Urteil forderte Triage-Regelung vom Bundestag

Der Begriff Triage bedeutet, dass Ärzte bei zu wenig Beatmungsgeräten oder Betten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Hintergrund der vorgesehenen Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende vergangenen Jahres.

Demnach muss der Bundestag "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen. Bisher gibt es dazu keinen Gesetzesrahmen, sondern wissenschaftlich erarbeitete Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte.

Lauterbach will Triage-Graubereiche "ausleuchten"

Lauterbach sagte, dass nach dem Urteil der "Graubereich von medizinischen Entscheidungen" ausgeleuchtet werden müsse. Dazu werde das Ministerium in Kürze einen Entwurf als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vorlegen. "Triage-Entscheidungen waren in dieser Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr, aber nie Alltag", sagte Lauterbach.

Durch Corona-Maßnahmen und Patientenverlegungen ist es uns gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. Das soll auch in Zukunft so bleiben.
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister

Unterschieden wird prinzipiell zwischen Triage im Voraus ("ex-ante") und nachträglich ("ex post"), wie das Ministerium erläuterte. Zum einen wird also vorab entschieden, wer behandelt wird. Ex-Post-Triage bedeutet demnach, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose versorgen zu können.

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