Im Streit um ein Lieferkettengesetz hat die Koalition eine Einigung erzielt. Das Gesetz soll große deutsche Firmen bei Menschenrechten und Umweltstandards in die Pflicht nehmen.
Monatelang gab es Verhandlungen in der Bundesregierung, nun steht ein Kompromiss. Im Streit um ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards haben die drei beteiligten Ministerien einen Durchbruch erzielt.
Das geplante Gesetz regelt unter anderem, dass entlang der gesamten Lieferkette untersucht werden muss, ob es zu Verletzungen der Menschenrechte kommt. Zudem werden auch die Zulieferer in den Blick genommen. Unternehmen, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, drohen Bußgelder.
Heil: "Durchbruch zur Stärkung der Menschenrechte"
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach am Freitag in Berlin von einem "Durchbruch zur Stärkung der Menschenrechte". Das geplante Gesetz werde das bisher stärkste in Europa.
Es stärke aber auch Unternehmen, die schon heute auf Standards in ihrer Lieferkette achten. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem "guten Tag".
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sagte, es gehe darum, Kinderarbeit und Ausbeutung zu beenden. Gleichwohl sei das Gesetz ein "Kompromiss", ein Schritt, dem "weitere folgen werden".
Das Video zeigt, wie Lieferketten funktionieren.
Gesetz soll dieses Jahr in Kraft treten
In der Regierung hatte monatelang Streit über das Thema geherrscht. Während das Arbeits- und das Entwicklungsministerium schon im Sommer 2020 Eckpunkte erarbeitet hatten, stellte sich das Wirtschaftsministerium quer. Minister Altmaier befürchtete zu große Belastungen für Unternehmen.
Geplant ist nun, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft tritt. Dann hätten die Unternehmen ein Jahr Zeit, sich vorzubereiten, sagte Heil.
Gesetz nimmt Firmen stufenweise in die Verantwortung
Das Gesetz soll ab Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und ab 2024 dann ab einer Schwelle von 1.000 Beschäftigten gelten.
Ausbeutung in China
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften können vor deutschen Gerichten klagen, wenn Menschenrechtsverletzungen vermutet werden.
- Eine staatliche Kontrollbehörde soll "mit einem robusten Mandat" gemeldeten Sorgfaltsverletzungen von Unternehmen vor Ort nachgehen.
- Bei Verstößen sollen Zwangs- und Bußgelder verhängt werden, Unternehmen können bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgenommen werden.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis "Initiative Lieferkettengesetz" sprach von einem "abgeschwächten" Gesetz. Zwar sei der Kompromiss ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Jedoch gelte es zunächst nur für wenige Unternehmen und es fehle eine die zivilrechtliche Haftung der Firmen, beklagte die Initiative.
Das Lieferkettengesetz: Woran es gehakt hat.