Obwohl weitere Entlastungen geplant sind, schließt Finanzminister Lindner künftig Ausnahmen von der Schuldenbremse aus. Man könne keine allgemeinen politischen Wünsche finanzieren.
Finanzministerminister Christian Lindner will trotz der für Anfang kommenden Jahres geplanten Entlastungen der Verbraucher an der Schuldenbremse festhalten. "Wir werden innerhalb des von der Verfassung vorgegebenen Rahmens wirtschaften und wirtschaften müssen", sagte der FDP-Chef der Deutschen Presse-Agentur.
Dahinter liege das Missverständnis, so Lindner, man könne dann allgemeine politische Vorhaben und Wünsche finanzieren. Dies sei aber rechtlich ausgeschlossen. Zuvor hatte Arbeitsminister Hubertus Heil die geplante Rückkehr zur Schuldenbremse ab 2023 unter den Vorbehalt der wirtschaftlichen Lage gestellt.
Mehr Wohngeld, schnelle Umstellung auf ein höheres Bürgergeld, Kündigungsschutz für finanziell überforderte Mieter: die Maßnahmen von Kanzler Scholz, um rapide steigende Kosten abzufedern, gehen einigen nicht weit genug. Andere warnen vor neuen Schulden.
Schuldenbremse nur im Notfall aussetzbar
Die seit 2011 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zielt darauf ab, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Für den Bund ist die Nettokreditaufnahme auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzt. In "außergewöhnlichen Notsituationen" kann die Schuldenbremse vom Bundestag aber ausgesetzt werden, so wie in den Jahren 2021 und 2022 wegen der Corona-Krise.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Freitag angesichts der explodierenden Energiepreise weitere Entlastungen im Zuge einer Wohngeldreform in Aussicht gestellt. "In den regulären Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags werden wir das Modell konkretisieren", sagte Lindner.
Ein Ergänzungshaushalt werde dafür nicht vorgelegt. "Es bleibt bei unserem Ziel, das Einhalten der Schuldenbremse mit Entlastungen und Rekordinvestitionen zu verbinden", betonte der FDP-Chef. "Das erfordert aber ansonsten den Mut zu klaren Entscheidungen bei politischen Prioritäten."