Im Lübcke-Prozess sollte der Hauptangeklagte Stephan Ernst wichtige Antworten geben. Stattdessen warf er neue Fragen auf, die den Prozess nun verlängern.
Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat im Prozess Fragen von Lübckes Angehörigen beantwortet. Die Antworten werfen neue Fragen auf.
Eindringlich und mit brüchiger Stimme wendet sich Irmgard Braun-Lübcke, die Witwe des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, an den Hauptangeklagten Stephan Ernst:
Doch diese Hoffnung wurde am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main enttäuscht. Am Ende warfen die Antworten Ernsts so viele neue Fragen auf, dass der Prozess nicht wie angepeilt noch in diesem Jahr beendet werden kann.
Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel sagte an den Angeklagten gerichtet:
Richter: Ernst mit Widersprüchen und Ungereimtheiten konfrontieren
Dabei handelte es sich am Donnerstag um Aussagen Ernsts unter anderem zu Schießübungen mit dem Mitangeklagten Markus H. in einem Schützenverein, die angeblich nicht dokumentiert worden seien.
Solche Aussagen seien der Anlass, grundsätzliche Fragen zu stellen und Ernst mit den Widersprüchen und Ungereimtheiten zu konfrontieren, sagte Sagebiel.
Dazu müsse man einen neuen Fragenkatalog erstellen, sodass der Prozess nicht im Dezember zu Ende gehen werde. Die Verteidigung Ernsts erklärte sich grundsätzlich bereit, diesen Fragenkatalog zu beantworten.
Ernst: Lübcke war bei Ermordung wehrlos
Nach Angaben des Hauptangeklagten ist Walter Lübcke bei seiner Ermordung wehrlos gewesen. "Er hatte meiner Meinung nach keine Möglichkeit, aus dieser Situation wegzugehen", sagte Stephan E.
Seiner Schilderung zufolge saß Lübcke zum Tatzeitpunkt auf einem Stuhl auf der Terrasse seines Wohnhauses. Dort hätten er und der Mitangeklagte Markus H. ihn gestellt und dazu aufgefordert, sich nicht zu bewegen. Ernst sagte, dass er selbst Lübcke in den Stuhl zurückgedrängt habe, als dieser habe aufstehen wollen.
Das Letzte, was Lübcke in seinem Leben gesehen habe, sei H. gewesen, antwortete Ernst auf eine Frage der Witwe Lübckes.
Lübcke-Prozess: Nebenkläger Ahmed I. sagt aus
Lübcke-Prozess: Ernst gesteht mehrere Tatversionen
Ernst hat im Verlauf der Ermittlungen und des Prozesses bereits mehrere Versionen des Tatgeschehens erzählt und drei unterschiedliche Geständnisse abgegeben.
Am Donnerstag machte er unter anderem erneut seinen inzwischen entlassenen Anwalt Frank Hannig dafür verantwortlich, dass er zwischenzeitlich den Mitangeklagten Markus H. beschuldigt hatte, den tödlichen Schuss auf Lübcke abgegeben zu haben. Auch seinen anderen Ex-Anwalt Dirk Waldschmidt bezichtigte Ernst, falsche Aussagen gemacht zu haben.
Der Mitangeklagte Markus H. wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Gericht sieht keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für eine Beihilfe am Mord an Walter Lübcke.
Die kürzlich erfolgte Beschlagnahme der Handakten Hannigs durch das Gericht und dessen teilweise Entbindung von der Schweigepflicht brachten nur wenig neue Erkenntnisse.
Sagebiel verwies gerade mit Blick auf handschriftliche Ergänzungen darauf, dass solche Akten auch im Nachhinein frisiert werden könnten. "Wir wollen das nicht unterstellen, können es aber auch nicht ausschließen."
Verdacht auf Rechtsextreme Motive
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Ernst soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Darüber hinaus ist er wegen eines versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling angeklagt.
Der Prozess gegen Ernst und H. begann im Juni. Im Oktober wurde H. aus der Untersuchungshaft entlassen, weil der Senat keine hohe Wahrscheinlichkeit mehr für eine Beihilfe gesehen hatte.