Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Der Anwalt des Hauptangeklagten Stephan E. plädiert im Lübcke-Prozess dagegen auf Totschlag.
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. auf Totschlag plädiert. Die Voraussetzungen Heimtücke und niedere Beweggründe für eine Verurteilung wegen Mordes lägen nicht vor, sagte Mustafa Kaplan vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
Zuvor hatte er mehrfach auf die Rolle des Mitangeklagten Markus H. hingewiesen. "Ich persönlich glaube meinem Mandanten voll und ganz, dass er zusammen mit H. die Tötung von Herrn Lübcke geplant und ausgeführt hat", sagte Kaplan. H. ist in dem Verfahren wegen Beihilfe angeklagt.
Anklage: Mord und besondere Schwere der Schuld
Der 47 Jahre alte Stefan E. soll den CDU-Politiker im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Die Bundesanwaltschaft, die von einem rechtsextremistischen Motiv ausgeht, hatte in ihrem Plädoyer im Dezember lebenslange Haft wegen Mordes unter Feststellung von besonderer Schwere der Schuld mit anschließender Sicherheitsverwahrung beantragt - die höchste im deutschen Strafrecht mögliche Bestrafung.
E. hatte vor der Polizei sowie im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt die Tat gestanden, dabei aber mehrere unterschiedliche Versionen geschildert.