Schulen und Kitas: Ist die Masern-Impfpflicht rechtens?

    FAQ

    Urteil erwartet:Masern-Impfpflicht verfassungskonform?

    18.08.2022 | 06:53
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    In Sachen Masern wird seit 2020 Eltern mehr Druck gemacht: In Schulen und Kitas müssen Kinder eine Impfung nachweisen. Ob das rechtens ist, wird heute in Karlsruhe bekannt gegeben.

    Seit rund zweieinhalb Jahren gibt es in Deutschland eine Masern-Impfpflicht - aber ist sie auch verfassungsgemäß? Das gibt das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe bekannt. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Geklagt haben vier betroffene Familien mit kleinen Kindern.
    Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten. Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.

    Wie sieht die Masern-Impfpflicht aus?

    Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und auch Flüchtlingsunterkünfte. Umfasst sind auch die Beschäftigten, also zum Beispiel Lehrerinnen und Erzieher. Das Personal in Krankenhäusern oder Arztpraxen muss ebenfalls gegen die Masern geimpft oder immun sein.

    Was bedeutet das speziell für Kinder und Eltern?

    Seit 1. März 2020 dürfen Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen. Den Eltern drohen aber Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.
    Eine Ausnahme von der Impfpflicht gilt für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zwangsweise geimpft wird sowieso niemand.

    Wie argumentieren die klagenden Familien?

    Die klagenden Eltern sehen in der Impfpflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr eigenes Erziehungsrecht.
    Eilanträge zweier Familien hatten die Verfassungsrichter im Mai 2020 abgewiesen. Eine eingehende Prüfung aller relevanten Fragen findet aber erst im Hauptverfahren statt.
    Standbild: Masern und SSPE
    Bei Masern-Infektionen kann es zu Komplikationen kommen.

    Wie gefährlich sind die Masern?

    Experten warnen vor dem Trugschluss, die Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es kann zu Komplikationen kommen und das Immunsystem bleibt für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist eine Gehirnentzündung, die fast immer tödlich endet. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere.

    Ist die Masern-Impfung bedenklich?

    Vor allem nach der ersten der insgesamt zwei vorgeschriebenen Impfungen können Reaktionen wie Fieber und Kopfschmerzen auftreten. Manche Geimpfte bekommen auch Hautausschlag, die sogenannten Impfmasern. "Schwere unerwünschte Wirkungen der Impfung sind selten", heißt es auf dem Informationsportal des Bundes.

    Wer ist von der Impfpflicht ausgenommen?

    Ausgenommen sind alle, die vor 1971 geboren sind. Bei den Älteren geht man davon aus, dass sie höchstwahrscheinlich sowieso einmal die Masern hatten. Denn die Impfung wird in der Bundesrepublik erst seit 1974 empfohlen. In der DDR war sie seit 1970 für Kinder Pflicht.
    Quelle: dpa

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