Tagesausflüge über Ostern zu den Ostseeinseln, zur Küste und an die Seenplatte sind nun in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt. Ein Gericht kippte das Reiseverbot der Landesregierung.
Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot.
Paragraf 4a der entsprechenden Verordnung sei bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Gericht mit. Dieser Paragraf war erst am Mittwoch neu gefasst worden, um die verbotenen Reiseziele zu präzisieren.
Regierung wollte Kontaktbeschränkung
Demnach waren von Karfreitag bis Ostermontag für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Ausflüge zu den Ostseeinseln, zur Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, in Gemeinden direkt an der Ostsee und Boddengewässern sowie zu Tourismuszentren in der Mecklenburgischen Seenplatte verboten worden.
Damit wollte die Regierung die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen insbesondere über die Feiertage erzwingen. Für Touristen aus anderen Bundesländer gilt bereits seit Mitte März ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern, das zumindest bis zum 19. April bestehen bleibt. Eingeschlossen ist ein Nutzungsverbot von Ferienwohnungen, die Auswärtigen als Zweitwohnsitz dienen.
Kanzlerin gegen Lockerung über Ostern
Noch am Nachmittag hatte Kanzlerin Merkel in einer Ansprache eindringlich vor einer zu schnellen Lockerung der Einschränkung über Ostern gewarnt. Zu rasche Lockerungen ohne weitere Einhaltung von Schutzmaßnahmen könnten sehr schnell "einen Rückschritt" der aktuellen Errungenschaften bedeuten, erneut Menschenleben in Gefahr bringen und das Krankenhaussystem überlasten.
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