Sie sind hier:

Beschlüsse des Bundesrats : Mehrwertsteuer auf Gas sinkt

Datum:

Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt, die gelockerten Vorgaben für das Kurzarbeitergeld werden verlängert: die Beschlüsse des Bundesrats im Überblick.

Hamburg: Die Wörter "hohe Nachzahlung" sind auf dem Brief eines Gasversorgers an seine Kunden zu lesen.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas soll die Verbraucher bei Energiekosten entlasten.
Quelle: Jonas Walzberg/dpa

Mit Blick auf die explodierenden Energiekosten hat der Bundesrat der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zugestimmt. Demnach wird der Steuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll rückwirkend von Anfang Oktober bis Ende März 2024 gelten.

Unternehmen sollen die gesenkte Mehrwertsteuer "vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten", erklärte der Bundesrat. 

Weitere Entscheidungen des Bundesrats:

  • Energie-Gesetzespaket: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen werden verbessert. Daneben soll der Stromnetzausbau beschleunigt werden.
  • Kurzarbeitergeld: Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte 2023 unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hat dazu eine Rechtsgrundlage gebilligt, die es der Bundesregierung ermöglicht, per Verordnung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Die Corona-Sonderregel galt bislang bis Ende September.
  • Steuer- und abgabenfreie Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten sind nun möglich. "Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" können Arbeitgeber demnach nun bis Ende 2024 "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" Zuschüsse und Sachbezüge bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewähren.
  • Bafög: Studierende und Schüler sollen in künftigen Krisen finanziell besser abgesichert sein, wenn ihnen Nebenjobs wegbrechen. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus zu. Per Verordnung kann das Bafög auch für Studierende und Schüler geöffnet werden, die es sonst nicht bekommen würden. Allerdings muss eine bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.

Während Corona gerieten viele Studierende in finanzielle Nöte. Ein "Notfallmechanismus" soll das künftig verhindern.

Beitragslänge:
2 min
Datum:
  • Gastronomen können sich weiterhin über eine niedrige Mehrwertsteuer auf Speisen freuen. Der Bundesrat hat gebilligt, dass die Steuer noch bis Ende 2023 auf sieben Prozent gesenkt bleibt. Ausgenommen sind aber weiterhin Getränke.
  • Testpflicht: Corona wird wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt.
  • Personenstandsdaten können über ein Verwaltungsportal an das zuständige Standesamt online geschickt werden. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus - die Daten werden nur einmal erfasst. Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf Papiernachweise verzichten.
  • Die Religionszugehörigkeit wird künftig nicht mehr im Personenstandsregister eingetragen. Dies soll ab 1. November gelten. Die Streichung wurde unter anderem mit einem Mehraufwand für Behörden begründet.
Thermostat einer modernen Heizung

Was sich ab Oktober ändert - Mindestlohn, Minijobs und Heizen mit Gas 

Der Mindestlohn steigt, die Entgeltgrenze für Minijobs wird angehoben und Gebäudeeigentümer müssen Gasheizungen überprüfen. Diese Änderungen kommen im Oktober.

  • Kita-Gebühren: Die Bundesländer lehnen Teile des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes für eine bessere Qualität in Kindertageseinrichtungen ab und fordern Nachbesserungen. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat abgegeben hat. Im Fokus der Kritik steht eine Regelung, wonach die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung künftig nach Einkommen und nach Anzahl Kindergeld-berechtigter Kinder gestaffelt werden müssen. Nun ist der Bundestag am Zug.
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.