Gas-Mehrwertsteuer, Kurzarbeit: Beschlüsse des Bundesrats
Beschlüsse des Bundesrats:Mehrwertsteuer auf Gas sinkt
07.10.2022 | 15:20
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Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt, die gelockerten Vorgaben für das Kurzarbeitergeld werden verlängert: die Beschlüsse des Bundesrats im Überblick.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas soll die Verbraucher bei Energiekosten entlasten.
Quelle: Jonas Walzberg/dpa
Mit Blick auf die explodierenden Energiekosten hat der Bundesrat der befristeten Absenkung der Mehrwertsteuerauf Gas und Fernwärme zugestimmt. Demnach wird der Steuersatz vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll rückwirkend von Anfang Oktober bis Ende März 2024 gelten.
Unternehmen sollen die gesenkte Mehrwertsteuer "vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten", erklärte der Bundesrat.
Weitere Entscheidungen des Bundesrats:
Energie-Gesetzespaket: Die Rahmenbedingungen für die Nutzung vonBiogasundPhotovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen werden verbessert. Daneben soll der Stromnetzausbau beschleunigt werden.
Kurzarbeitergeld: Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte 2023 unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat hat dazu eine Rechtsgrundlage gebilligt, die es der Bundesregierung ermöglicht, per Verordnung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern. Die Corona-Sonderregel galt bislang bis Ende September.
Steuer- und abgabenfreie Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten sind nun möglich. "Zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" können Arbeitgeber demnach nun bis Ende 2024 "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" Zuschüsse und Sachbezüge bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gewähren.
Bafög: Studierende und Schüler sollen in künftigen Krisen finanziell besser abgesichert sein, wenn ihnen Nebenjobs wegbrechen. Der Bundesrat stimmte einem Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus zu. Per Verordnung kann das Bafög auch für Studierende und Schüler geöffnet werden, die es sonst nicht bekommen würden. Allerdings muss eine bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.
Während Corona gerieten viele Studierende in finanzielle Nöte. Ein "Notfallmechanismus" soll das künftig verhindern.18.05.2022 | 2:01 min
Gastronomen können sich weiterhin über eine niedrige Mehrwertsteuer auf Speisen freuen. Der Bundesrat hat gebilligt, dass die Steuer noch bis Ende 2023 auf sieben Prozent gesenkt bleibt. Ausgenommen sind aber weiterhin Getränke.
Testpflicht: Corona wird wieder aus einer Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten im Infektionsschutzgesetz gestrichen, für die ein Betretungsverbot etwa in Schulen oder Kitas gilt.
Personenstandsdaten können über ein Verwaltungsportal an das zuständige Standesamt online geschickt werden. Dieses tauscht sich dann mit der jeweiligen anderen Behörde aus - die Daten werden nur einmal erfasst. Dadurch können Standesämter in bestimmten Fällen auf Papiernachweise verzichten.
Die Religionszugehörigkeit wird künftig nicht mehr im Personenstandsregister eingetragen. Dies soll ab 1. November gelten. Die Streichung wurde unter anderem mit einem Mehraufwand für Behörden begründet.
Der Mindestlohn steigt, die Entgeltgrenze für Minijobs wird angehoben und Gebäudeeigentümer müssen Gasheizungen überprüfen. Diese Änderungen kommen im Oktober.
Kita-Gebühren: Die Bundesländer lehnen Teile des von der Bundesregierung geplanten Gesetzes für eine bessere Qualität in Kindertageseinrichtungen ab und fordern Nachbesserungen. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die der Bundesrat abgegeben hat. Im Fokus der Kritik steht eine Regelung, wonach die Elternbeiträge für die Kita-Betreuung künftig nach Einkommen und nach Anzahl Kindergeld-berechtigter Kinder gestaffelt werden müssen. Nun ist der Bundestag am Zug.